Gerste reagiert etwas empfindlicher auf die Blattschäden als Weizen. Eine Bekämpfung ist jedoch erst nach Überschreitung des
Bekämpfungsrichtwertes (20% der Blattfläche der obersten drei Blätter oder 0,5 bis 1,5 Eier bzw. Larven je Halm) erforderlich. Zur Ermittlung des Wertes sind an fünf Stellen jeweils fünf Halme zu kontrollieren.
Zur Bekämpfung stehen nur synthetische Pyrethroide (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ in Tabelle 22 auf S. 58 und 59) zur Verfügung.
Achtung: Wenn blühende Unkräuter in den Beständen zu finden sind, ist bei Tankmischungen mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienengefährlichkeit zu achten. Zum Schutz von
Wildbienen sollten die Anwendungen generell in den Abendstunden erfolgen (Auflage NN410).
Synthetische Pyrethroide wirken auf viele Blattlausgegenspieler schädigend. Eine Behandlung gegen Getreidehähnchen führt deshalb häufig zu einer Vermehrung von
Blattläusen, gegen die eine weitere Maßnahme erforderlich werden kann.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 31.05.2021)