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31.05.2022 | 09:26 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Getreidehähnchen und Blattläuse spielen keine Rolle

Karlsruhe - „Während die allerersten Weizenbeständen bereits abgeblüht haben, wird dies bei den spät gesäten Beständen erst Anfang Juni der Fall sein,“ so der Taubertäler Fachmann und Pflanzenschutzexperte H. Lindner in seinen individuellen Praxistipps im Zuständigkeitsgebiet Main-Tauber-Kreis.

Getreidehähnchen
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(c) LTZ Augustenberg
Winterweizen: Abschlussbehandlung in Winterweizen sollte jetzt erfolgen. Bei einer Vorbehandlung kann bis spätestens zur Blüte abgewartet und diese dann mit reduzierter Aufwandmenge, oder als Fusariumbehandlung erfolgen. Das empfindliche Stadium der Blüte ist dann erreicht, wenn bereits die ersten Staubgefäße sichtbar sind!

Ein Fusariumrisiko ist vor allem nach der Vorfrucht Mais zu erwarten. Temperaturen über 20°C und Regen müssen dafür noch dazukommen. Nachdem die Temperaturen erst zur Wochenmitte wieder ansteigen sollen, könnte ab diesem Zeitpunkt, sofern es dann auch regnet, das Fusariumrisiko zunehmen. Mittel, die dann geeignet sind, wären bspw. Osiris MP, Prosaro oder Skyway Xpro.

Getreidehähnchen und Blattläuse spielen nach wie vor kaum eine Rolle. Behandlungswürdig ist Getreidehähnchenbefall erst dann, wenn der Bestand weißlich schimmert. Bei Blattläusen wäre der Bekämpfungsrichtwert dann überschritten, wenn in der Blüte 65% der Ähren und Fahnenblätter mit Läusen besiedelt sind.

Bewirtschaften Sie Flächen in Landschaftsschutz-, Vogelschutz- oder FFH-Gebieten, sind beim Insektizideinsatz besondere Auflagen zu beachten. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kommt, ist vor dem Einsatz eines Insektizides Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen. Denken Sie in den Schutzgebieten immer an die Dokumentation, die Rand Düse und ein Spritzfenster.

Sommergerste: Die Sommergerste befindet sich vielfach im Ährenschieben. Wir empfehlen die Abschlussbehandlung jetzt durchzuführen. Auf schwachen Standorten ohne Regen mit einer Ertragserwartung unter 50 dt/ha kann die Aufwandmenge um ca. 30% reduziert werden.

Mais: Die Unkrautbekämpfungsmaßnahmen sollten jetzt zum Abschluss gebracht werden. Achtung: Keine Anwendungen von Terbuthylazinhaltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Dazu zählen auch die sogenannten ogL–Gebiete, für die es keinen finanziellen Ausgleich gibt!

Sonnenblumen: Trotz der Zunahme von Nützlingen, hat sich die Blattlausbefallssituation noch nicht entspannt. Nachdem vor allem auf flachgründigen Standorten die Kulturen erhebliche Wuchsdepressionen zeigen, sollte dort zeitnah behandelt werden. Auf besseren Standorten kann evtl. noch zugewartet werden. Als Mittel kann bspw. Karate Zeon und vergleichbare Produkte eingesetzt werden.

(Informationen des Main-Tauber-Kreis vom 30.05.2022)
LTZ Augustenberg
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