Damit verweist er auf die regionale Onlineveranstaltung „Rat zur Saat“ und stellt das dort diskutierte Schaubild mit verschiedenen Szenarien zu Gewässerabständen nach der neuen
Düngeverordnung nochmals zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang ist für die Praxis der
Aussaatzeitpunkt eine wichtige Kenngröße dafür ob eine Düngungsmaßnahme im Herbst noch durchgeführt werden darf:
Winterraps,
Zwischenfrüchte und Feldfutter
müssen bis 15.09. ausgesät werden, wenn eine
Herbstdüngung erfolgen soll. Hier sind maximal 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N pro ha möglich.
Noch ein Wort zum Wasserschutz:- Die SchALVO-Herbstbegrünung muss bis 15.09. eingesät werden.
- Nach Strohabfuhr ist keine Düngung mehr möglich!
(Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 11.09.2020)