(c) proplanta Die BASF- Tochter Plant Science darf jeweils bis zu 45.000 Knollen pro Jahr in Ausleben (Sachsen-Anhalt), Falkenberg/Elster (Brandenburg) und Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) freisetzen. Die jetzige Erlaubnis ist befristet bis ins Jahr 2012, wie das Bundesamt am Dienstag in Berlin mitteilte.
Wenn die Sicherheitsauflagen eingehalten würden, drohten keine Risiken für Mensch und Umwelt, betonte das Amt. Zu Nachbaräckern müssen zehn Meter Abstand eingehalten werden. Zudem werden Kennzeichnung und Nachkontrolle der Flächen vorgeschrieben. Die genveränderten Kartoffeln haben einen geringeren Anteil eines Stärketyps oder sollen widerstandsfähiger gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfäule sein. Versuche mit Genkartoffeln gibt es bereits.
Die Firma Planta - eine Tochter des Pflanzenzüchters KWS - darf bis 2011 je bis zu 6.000 Quadratmeter pro Jahr genveränderte Zuckerrüben in Dreileben (Sachsen-Anhalt), Northeim (Niedersachsen) und Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) freisetzen. Die Zuckerrüben, die Pflanzen gegen den Wirkstoff eines Unkrautvernichtungsmittels toleranter machen sollen, dürfen nicht als Lebensmittel oder Futter verwendet werden. Auch andere Versuche mit Gen-Zuckerrüben gibt es schon. (dpa)
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