Pflanzenschutzmittel - Karate Zeon nicht mehr in Grünkohl anwenden! (c) proplanta
Die 0,01 mg/kg gelten ab dem 26. Januar 2019 auch für Grünkohl der bereits vor diesem Datum produziert wurde.
Um Überschreitungen des neuen Rückstandshöchstgehaltes bei Kontrollen ab dem 26. Januar 2019 auszuschließen, sollte Grünkohl, der erst im nächsten Jahr vermarktet werden soll, ab sofort nicht mehr mit Karate Zeon behandelt werden!
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.08.2018)