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02.12.2019 | 11:40 | Verstöße gegen das Düngerecht 
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Gülle auf Maisstoppeln: rechtswidrig und rücksichtslos!

Der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein Werner Schwarz hat am Montag in Rendsburg Einzelfälle von Verstößen gegen das Düngerecht scharf kritisiert.

Verstöße gegen das Düngerecht
Umwelt- und branchenschädigendes Verhalten ist auch in Einzelfällen nicht zu dulden. (c) proplanta
Laut Schwarz sei bedauerlicherweise festzustellen, dass einzelne Landwirte die Vorgaben der geltenden Düngeverordnung in grober Weise dadurch missachten, dass zum Beispiel Gülle auf abgeernteten Maisflächen ausgebracht werde. Dies sei nicht nur rechtswidrig und rücksichtslos gegenüber der Umwelt, sondern in höchstem Maße unsolidarisch gegenüber den Berufskollegen. Man verschaffe sich nicht nur einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber der großen Mehrheit der Landwirte, die die Bestimmungen einhalten und zum Beispiel erhebliche Kosten für Behälterbau oder die Abgabe von Gülle an andere Betriebe investierten.

Zudem falle man mit einem solchen Verhalten den Berufskollegen in den Rücken, die gerade gegen weitere Verschärfungen des Düngerechts kämpften. Schwarz sagte: „Wir wehren uns gegen die zum Teil überzogenen Vorwürfe gegenüber der Landwirtschaft, aber durch solche Aktionen entziehen wir uns dann in dieser Diskussion die Glaubwürdigkeit.“

Es sind zwar nur Einzelfälle, so der Verbandspräsident, aber solche Aktionen, die das genaue Gegenteil von guter Landwirtschaft seien, zeichneten ein verheerendes Bild. „Wir überlegen schon lange wie wir gegen das Phänomen der schwarzen Schafe in der Landwirtschaft vorgehen. Allgemeine Hinweise und Appelle reichen offenbar nicht.“, so Schwarz, der abschließend vorschlägt: „Wer als Landwirt und damit Fachmann solches Fehlverhalten beobachtet, sollte den Berufskollegen darauf anzusprechen und ihm sein branchenschädigendes Verhalten deutlich machen.“
Pd
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Kommentare 
Karl am Acker schrieb am 03.12.2019 18:09 Uhrzustimmen(27) widersprechen(10)
Mais hinterlässt nur wenig N, hier hilft ein wenig Gülle und ich meine tatsächlich nicht mehr als 8-10 cbm /ha je nach N-Anteil um Humus aufzubauen. Dabei wird kein N ausgewaschen und dem Boden und den darin lebenden Lebewesen ist Gutes getan. Schade, daß es nicht erlaubt ist. Da die Tierhaltenden Betriebe ohnehin nachh CC-Richtlinien über ausreichende Güllelagerkapazität verfügen müssen, existiert der erwähnte Wettbewerbsvorteil gegenüber den Kollegen nicht. Gruß
markus bamberger schrieb am 03.12.2019 12:48 Uhrzustimmen(14) widersprechen(13)
unfassbar
Bienenfreund schrieb am 03.12.2019 09:08 Uhrzustimmen(12) widersprechen(12)
Das würde sich in Hessen kein Tierhalter erlauben. Dafür sorgen unsere Verbraucher, Hundehalter und Spaziergänger.
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