Sie müssen aber ab diesem Jahr besondere Auflagen erfüllen, wie die
Landwirtschaftskammer in Oldenburg mitteilte.
Gülle, Jauche und
Gärreste dürfen auf Ackerflächen, auf denen Pflanzen angebaut sind, nur noch streifenförmig auf den Boden oder direkt in den Boden eingebracht werden. Damit sollen die Emissionen des streng riechenden Ammoniaks in die Atmosphäre verringert werden.
Die strengeren Regeln gelten zunächst nur für Ackerland, nicht für Grünland und Ackergrasflächen. Dort dürfen vorerst weiterhin die bislang verbreiteten Maschinen für die
Gülleausbringung, etwa über nach unten abstrahlende Prallbleche oder per Schwenkdüsen, benutzt werden. Aber wegen zahlreicher Nachteile, etwa einer größeren Windanfälligkeit oder der Gefahr der Futterverschmutzung, empfehle das die Landwirtschaftskammer nicht mehr.
Laut
Düngeverordnung herrscht auf
Ackerland vom 1. Oktober bis 31. Januar Pause für das Güllefahren. Auf Grünland darf vom 1. November bis zum 31. Januar keine
Gülle ausgebracht werden. Der Grund ist der geringere Nährstoffbedarf der Pflanzen während der Winterzeit.