Gülleausbringung: Sperrfristen für Grünland beachten!Karlsruhe - Die Anbauexpertin H. Saddedine aus Donaueschingen berichtet, dass laut Düngeverordnung die Sperrfrist für Grünland am 01. November beginnt. |
Laut Düngeverordnung beginnt die Sperrfrist für Grünland am 01. November. (c) proplanta Für den Schwarzwald-Baar-Kreis wurde die Sperrfrist für Grünland um 14 Tage verschoben. Es gelten nun folgende Verbotszeiträume:
Grünland: 15. November bis 14. Februar
Mehrjähriges Feldfutter: 01. November bis 31. Januar
Alle anderen Ackerkulturen: Ab Ernte/ab 01. Oktober bis 31. Januar
Neu: Für Festmist und Kompost gilt ein Verbotszeitraum vom 01. Dezember bis 15. Januar.
Die Ausbringmengen von Gülle im Herbst auf Grünland und mehrjähriges Feldfutter sind in Bezug auf den Gesamtstickstoff auf maximal 80 kg/ha beschränkt. Rein rechnerisch bedeutet dies in Abhängigkeit von der Tierart und der Höhe der Trockenmasse, dass nur ca. 15 bis 20 m³ Gülle/ha ausgebracht werden dürfen.
Achtung: In Wasserschutzgebieten (SchALVO) gelten abweichende Regelungen die zwingend zu beachten sind. Die Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung ist auf der Homepage unter www.sbk.landwirtschaft-bw.de abrufbar.
(Wichtige Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 21.10.2020)
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LTZ Augustenberg |
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