Das BAFU hat die Unterlagen für 2009 geprüft und erachtet die Auflagen der Verfügungen weiterhin als erfüllt. Die Versuche können demnach mit gewissen Anpassungen weitergeführt werden.
Am 3. September 2007 hat das Bundesamt für Umwelt BAFU drei mehrjährige Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen der
ETH Zürich und der Universität Zürich mit strengen Auflagen grundsätzlich bewilligt. Eine dieser Auflagen ist, dass die Gesuchsteller jeweils Ende Jahr einen Bericht über das vergangene Jahr abgeben und Einzelheiten über die Versuchsplanung des Folgejahrs einreichen.
Diese Unterlagen sind im Dezember 2008 beim BAFU eingetroffen. Das BAFU und alle konsultierten Fachstellen stimmen nach ihrer Prüfung den Modalitäten der Versuche im Jahr 2009 zu. Einer Weiterführung der Versuche steht nun nichts mehr im Weg. Aufgrund der Erfahrungen im Versuchsjahr 2008 wurden einzelne Auflagen der Verfügungen vom 3. September 2007 angepasst.
Versuchsstandort Zürich-Reckenholz Für den Standort Zürich-Reckenholz bedeutet dies folgende Anpassungen: Aufgrund der erschwerten Erntebedingungen im Jahr 2008 und einem damit verbundenen Verbleib von transgenen Samen auf den Versuchsflächen ist davon auszugehen, dass in diesem Frühjahr zahlreiche dieser Samen keimen. Diese Flächen dürfen mit einem Totalherbizid (Roundup) behandelt werden, damit sichergestellt ist, dass die Versuchsfläche frei von Keimen letztjähriger Samen ist. Auch muss die Mantelsaat, welche die eigentlichen Versuchsflächen umgibt, nicht abgedeckt werden, da diese nicht gentechnisch verändert ist und daher bei einem allfälligen Vogelfrass kein biologisches Sicherheitsrisiko darstellt.
Andererseits müssen die eigentlichen Versuchsflächen nicht nur während der Keimphase, sondern auch während der Samenreife mit einem Vogelnetz abgedeckt werden, da bei diesen die Gefahr eines Verlustes von gentechnisch veränderten Körnern droht. Die Kleinparzellen für den Auskreuzungsversuch müssen ausdrücklich in drei Himmelsrichtungen angelegt werden, damit die Forscherinnen und Forscher möglichst aussagekräftige Resultate zu Pollenflug und Auskreuzung erhalten. Daten noch nicht abgeschlossener Analysen zu den im Versuchsjahr 2008 freigesetzten Hybriden (transgener Weizen x
Aegilops cylindrica) müssen bis spätestens 31. März 2009 nachgeliefert werden.
Versuchsstandort Pully VD Am Standort Pully fand 2008 kein Freisetzungsversuch statt, da aus der Anwohnerschaft gegen den Entscheid des BAFU vom 3. September 2007 eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung eingegangen war. Nachdem das BAFU am 14. Juli 2008 einer Verschiebung des Versuchs in die Jahre 2009-2011 zugestimmt und das Gericht die Beschwerde am 10. November 2008 vollumfänglich abgewiesen hat, kann 2009 auch in Pully gentechnisch veränderter Weizen ausgesät werden.
Auch für Pully wurden die Auflagen in einzelnen Punkten angepasst. So kann die nicht gentechnisch veränderte Mantelsaat auch aus einer anderen Getreidesorte als Weizen bestehen, da eine Mantelsaat in erster Linie eine physische Pollenbarriere darstellt. Allfällige Auskreuzungen sollen dank in die Mantelsaat eingelagerter Weizenkleinparzellen trotzdem festgestellt werden können. Die Entsorgung von nicht vermehrungsfähigem Pflanzenmaterial muss nicht wie beim vermehrungsfähigen Material in doppelwandigen Gefässen stattfinden, da bei einem allfälligen Verlust eine Verbreitung des gentechnisch veränderten Materials ausgeschlossen ist. Schliesslich können Stoppeln und Wurzeln der Versuchpflanzen sowie das Stroh der nicht gentechnisch veränderten Mantelsaat auf dem Feld bleiben, da aufgrund der Vermehrungsunfähigkeit und der Beschaffenheit des transgenen Erbmaterials das Riskio für die Umwelt auch hier als tragbar betrachtet werden kann.
Jedes Jahr erneut geprüft Die Verfügungen des BAFU vom 3. September 2007 für die drei mehrjährigen Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen der ETH Zürich und der Universität Zürich stecken den Rahmen ab für die Freisetzungsversuche (z.B. Anzahl Standorte, Anzahl Genvarianten, zeitlicher Rahmen, generelle Sicherheitsmassnahmen, Berichterstattung). Sie enthalten keine Angaben zur genauen Versuchsanordnung in jedem Jahr. Diese Details müssen von den Gesuchsstellern jedes Jahr vor Beginn der Versuche eingereicht werden und werden vom BAFU jedes Mal von neuem geprüft und im Rahmen einer Vollzugsverfügung abgesegnet. Damit ist eine grösstmögliche Sicherheit der Versuche und ausreichende Flexibilität für die Forschenden gewährleistet. (BAFU)