„Dank rheinland-pfälzischen Einsatzes wird die Fördersumme für eine Verwendung von Traubenmostkonzentrat in der Weinbereitung auf vier Millionen Euro begrenzt, um mehr Mittel für zukunftsgerichtete Investitionen zu erhalten“, stellte Weinbauminister Hendrik Hering dazu fest. Damit eröffneten sich neue Möglichkeiten für Programme zur Umstrukturierung, für Investitionen in Betrieben und den Auftritt an Drittlandsmärkten.
Rheinland-Pfalz hatte sich in den Verhandlungen dagegen ausgesprochen, die finanzielle Förderung für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmost (RTK) zur Anreicherung zu unterstützen. Mit einer entsprechenden Protokollerklärung stimmte das Land der vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Änderung des Weingesetzes zu. (PD)