"Es hat sich gelohnt, dass sich das Land in der Sache engagiert hat", sagte der Minister mit Blick auf das vom Land in Auftrag gegebene Rechtsgutachten des Koblenzer Rechtanwaltes Hans Hieronimi.
Das Gericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe bejaht und hervorgehoben, dass im Unterschied zu den Abgaben für den landwirtschaftlichen Absatzfonds und den Holzabsatzfonds eine spezifische Benachteiligung der Weinwirtschaft gegeben sei. Dabei bezog sich das Gericht ausdrücklich mehrfach auf die Feststellungen des Gutachters des Landes.
"Die Entscheidung stimmt mich optimistisch im Hinblick auf die vom Land für die regionalen Gebietsweinwerbungen erhobenen Abgaben nach dem Absatzförderungsgesetz", so der Minister. "Das Urteil ist ein gutes Signal für die Gebietsweinwerbungen, ihre Arbeit erfolgreich fortzusetzen." (PD)
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