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27.03.2021 | 10:21 | Insektizid 

Insektenschutzmittel im Zuckerrübenanbau sorgt für Streit

Hannover / Kiel - Der Einsatz eines eigentlich in der Europäischen Union nicht mehr zugelassenen Insektengifts im Zuckerrübenanbau ruft Kritik von Umweltschützern hervor.

Zuckerrübenanbau
Die Bezeichnung ist ein Zungenbrecher, die Kurzform klingt fast schon zu verniedlichend: Neonicotinoide, kurz Neonics, sind Insektengifte, vor deren Einsatz Umweltschützer warnen. (c) proplanta
Die so genannten Neonicotinoide, kurz Neonics, gelten als extrem insektenschädigend. Seit April 2018 dürfen sie in Europa eigentlich nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden. Weil aber in vielen Regionen Europas ein Virus große Schäden in den Zuckerrübenkulturen anrichtet, haben zahlreiche Länder Notfallzulassungen ausgesprochen.

Die Pflanzen sollen vor der Blattlaus geschützt werden, sagt Heinrich-Hubertus Helmke, Geschäftsführer des Dachverbands Norddeutscher Zuckerrübenanbauer, DNZ. Diese Insekten verbreiten das Vergilbungsvirus. Wird die Pflanze damit infiziert, werden die Blätter der Pflanze gelb, die Pflanzen können nicht mehr Sonnenlicht in Zucker umwandeln und bringen keinen Ertrag mehr. «Im Extremfall kann das auch mehr als 50 Prozent ausmachen», sagt Helmke.

Die Notfallgenehmigung beziehe sich nur auf einen kleinen Anteil der Zuckerrüben-Anbaufläche: In Schleswig-Holstein seien es etwa 5 Prozent von rund 15.000 Hektar, in Niedersachsen 15 Prozent von etwa 90.000 bis 100.000 Hektar Anbaufläche. «Es setzen auch nicht alle Bauern dieses Mittel ein», betont Helmke. Die Auflagen seien streng, nicht jeder Landwirt könne es anwenden. Norddeutschland sei auch nicht so stark betroffen wie das Rheinland, Süddeutschland oder Frankreich.

Umweltschützer sorgen sich hingegen um Folgen für andere Insekten, vor allem für die Wildbienen. «Dieses Mittel ist richtig giftig, es schädigt nicht nur die Laus, sondern alle Insekten», sagt Axel Ebeler, stellvertretender Landesvorsitzender des Umweltverbandes BUND Niedersachsen. «Wenn von den Honigbienen einige ausfallen, überlebt das Volk. Wenn aber eine Wildbiene, die solitär lebt, stirbt, und die Brut stirbt, dann ist das dramatisch bei den Wildbienenarten.»

Helmke weist das Argument zurück: Wildbienen und andere Nützlinge flögen nur zu Pflanzen, die blühen, weil sie den Nektar saugen wollen. Zuckerrüben aber blühen nicht, sie werden geerntet, bevor sie blühen können. «Wir haben das Mittel 20 Jahre im Einsatz gehabt, ohne dass irgendwo Schäden an Nützlingen festgestellt wurden», sagt er.

Auch Umweltschützer sehen, dass die Landwirte derzeit keine Alternative zum Einsatz der Neonics haben. «Es ist ein Appell», sagt Ebeler. «Der Landwirt muss sich sehr genau seine Schadstellen ansehen, ob er nicht mit einer geringen Ertragseinbuße leben kann.»

Die Landwirte sollten nicht einfach loslegen, nur weil es die Notfallgenehmigung gebe. Aber den Einsatz verbieten, wenn es um einen sehr hohen Schaden gehe, wolle auch der BUND nicht. Die Landwirte sollten sich aber auch überlegen, dass es nicht zusammenpasse, an den Feldrändern Blühstreifen für Insekten anzulegen und auf den Feldern selbst hochgiftige Mittel auszubringen.

Beide Seiten setzen auf die Züchtung resistenten Saatguts. «Es geht wirklich nur darum, die Zeit zu überbrücken, bis wir das haben», sagt Helmke. Aber wann die Neuzüchtungen marktreif seien, könne noch keiner sagen.
dpa
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