Der erste, integrierte Ansatz zur Bekämpfung kann erfolgen durch:
- Aufstellen von Sitzstangen
- Bodenbearbeitung von Stoppelflächen
- Kurzhalten von Deckbewuchs
- Förderung des Zufluges von Raubvögeln
Die
Ausbringung von Giftweizen muss sich auf Flächen mit stehenden Ackerbaukulturen begrenzen. Giftköder sind beispielsweise mit einer Legeflinte verdeckt direkt in die Mäuselöcher auszubringen. Eine Ausbringung auf Wegen oder Böschungen ist weder gewünscht noch zulässig!
Anwendungshinweis: Ob eine Ausbringung von Giftweizen tatsächlich notwendig ist, ist vorab zu überprüfen. Ein für
Ackerbau und Grünland geeignetes Verfahren ist dabei die sog. „Lochtretmethode“:
Auf 2x250m² (16m x 16m) werden alle vorhandenen Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden, also direkt am Folgetag, müssen die wieder geöffneten Löcher gezählt werden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8, bei Grünland bei 11 wiedergeöffneten Löchern je Kontrollfläche. Erst beim Überscreiten dieser Werte ist der Einsatz von Giftweizen sinnvoll bzw. notwendig.
(Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 02.09.2020)