Geplant ist nach dem derzeitigen Stand der Ressortabstimmung, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) das Einvernehmen des UBA bei der Zulassung von Pestiziden benötigt, womit die dem Umweltministerium zugeordnete Behörde über eine Art Vetorecht verfügt.
Mit dem
Gesetzentwurf, der im Herbst ins parlamentarische Verfahren gehen soll, wird das umgekrempelte und bereits seit Mitte Juni geltende EU-PƒP anzenschutzrecht in Deutschland umgesetzt.
Wichtigste Änderung: Für die Zulassung gelten drei große geographische Zonen. Deutschland, Polen und Österreich gehören mit zehn anderen EU-Staaten der mittleren Zone an, während Frankreich in der südlichen Zone liegt. Dem EU-Recht folgend wird mit dem Entwurf zur PƒP anzenschutznovelle in Deutschland zudem ab 2014 der integrierte PƒP anzenschutz vorgeschrieben. Dieser ist in Deutschland bisher nur Leitbild. (AgE)