Mit der fachgerechten Beizung werden in erster Linie samenbürtige Krankheitserreger bekämpft und das Auflaufen sowie die Überwinterung des Getreides abgesichert.
Für Wintergerste wird eine Beizung gegen
Streifenkrankheit und
Flugbrand sowie, für kühlere Anbaulagen, ein Beizung gegen Typhulafäule empfohlen.
Winterweizensaatgut sollte gegen
Steinbrand und Schneeschimmel, für Anbaulagen oberhalb von 500 Metern Höhe unbedingt gegen
Zwergsteinbrand gebeizt werden.
Für Winterroggen und Wintertriticale sind Mittel mit Wirkung gegen
Schneeschimmel ausreichend.
Hinweis: Eine Beizung mit Restmengen von Jockey und Galmano ist nicht mehr zulässig. Außerdem ist zu beachten, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von
Aagrano UW 2000 mit Wirkung zum 30. November 2014 widerrufen hat. Nach diesem Termin darf das Mittel nicht mehr verkauft und nicht mehr gebeizt werden. Das bis zu diesem Termin aber schon behandeltes Saatgut kann aber noch nach dem 30. November 2014 ausgesät werden.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.08.2014)
Quelle: LTZ Augustenberg
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