Käferfänge sind in den
Gelbschalen bereits erfolgt. Für die Bekämpfungsentscheidung ist jedoch der Besatz mit Käfern pro Pflanze maßgebend. Um den Besatz festzustellen, sollten die Rapspflanzen über einem Gefäß ausgeklopft werden. Beachten Sie die Bekämpfungsrichtwerte:
Rapsglanzkäfer, wüchsiger Bestand |
Stadium |
Käfer pro Haupttrieb |
|
< BBCH 55 |
> 8 |
|
BBCH 55 - 59 |
> 10 |
Bei geschwächten Beständen sind die Bekämpfungsrichtwerte jeweils zu. Bei geschwächten Beständen sind die Bekämpfungsrichtwerte jeweils zu halbieren. Durch ständigen Neuzuflug können die Rapsbestände nie komplett käferfrei sein. Ziel der Bekämpfungsmaßnahmen ist, die tierischen Schaderreger unter der Schadschwelle zu halten.
Blattlausauftreten: Aufgrund des milden Winters haben viele Getreideblattläuse in den Getreidebeständen lebend überwintert. Da die Populationen sich bereits in den Beständen befinden, besteht jetzt eine zusätzliche Gefährdung der Übertragung des Gerstengelbverzwergungsvirus (BaYDV). Die Virusuntersuchungen im Herbst haben gezeigt, dass ein erhöhter Befall vorliegt. Die Bestände sollten deshalb auch auf Blattläuse kontrolliert werden. Bedingt durch die Pflanzenentwicklung sind hauptsächlich der Winterweizen und später die Sommerungen gefährdet. Durch gezielte Frühjahrsbehandlungen kann eine weitere Ausbreitung vermieden werden.
Auf Feldmaus-Befall muss weiterhin geachtet werden. Gegenüber dem Herbst 2014 ist in diesem Frühjahr ein deutlicher Anstieg der Feldmausaktivität zu verzeichnen. Für die chemische Bekämpfung stehen Präparate auf der Wirkstoffbasis von Zinkphosphid (Giftgetreide/-linsen) zur Verfügung. Das Auslegen von Mäuseködern ist durch nicht sachkundige Personen möglich, wenn diese Tätigkeit unter Verantwortung und Aufsicht einer Person mit Sachkundenachweis erfolgt. Rodentizide auf der Basis von Chlorphacinon sind nicht zugelassen und mit einer zeitlich befristeten Genehmigung des BVL ist nicht zu rechnen.
Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden