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07.01.2011 | 14:08 | Kartoffelmarkt  
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Kartoffelwirtschaft: Berliner Vereinbarungen neu gefasst

Berlin - Die Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen - besser bekannt unter dem Titel "Berliner Vereinbarungen" (BV) - sind seit über 80 Jahren Grundlage des innerdeutschen Kartoffelhandels.

Kartoffeln

Sie werden immer wieder der aktuellen Rechtslage angepasst und haben sich in der täglichen Praxis bestens bewährt.

Im Hinblick auf den Wegfall der Handelsklassenverordnung ab 1.7.2011 hat der Ausschuss der Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft - bestehend aus dem Deutschen Kartoffelhandelsverband e.V., dem Deutschen Raiffeisenverband e.V., dem Deutschen Bauernverband e.V., dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V., dem Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e.V., dem Verband der Landwirtschaftskammern e.V., dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Produkten- und Warenbörsen e.V. sowie der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V.- einvernehmlich die Berliner Vereinbarungen so rechtzeitig überarbeitet, dass auch künftig alle Marktteilnehmer weiter auf dieser Grundlage handeln können.

Mit dem Wegfall der Handelsklassenverordnung entstehen im Kartoffelhandel neue Freiheiten. Das betrifft zum Beispiel die Kennzeichnung der Ware gegenüber dem Endverbraucher.

Die Berliner Vereinbarungen stellen auch künftig die Dokumentation der Handelsbräuche im Kartoffelhandel und empfohlener Allgemeiner Geschäftsbedingungen dar und sind damit eine Grundlage für die Vertragsgestaltung in allen Stufen der Kartoffelwirtschaft. Einzelvertragliche Regelungen bleiben dabei jederzeit möglich.

Die wichtigsten Anpassungen, die mit dem Wegfall der Handelsklassenverordnung notwendig wurden, in Kürze:

  • Die Berliner Vereinbarungen enthalten eine umfassende Regelung der wesentlichen beim Handel mit Kartoffeln anfallenden Rechtsfragen. Werden die sie Vertragsbestandteil, müssen also nur noch die individuellen Vertragsbestandteile wie Menge, Sorte, Preise und Termine vereinbart werden. Der Zusatz im Vertrag "im Übrigen gelten die Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen Berliner Vereinbarungen neueste Fassung" reicht aus, sie zum Vertragsbestandteil zu machen.

  • In den BV sind wie auch bisher zwei Qualitätsnormen verankert, die alle Eigenschaften so präzise definieren, dass es keiner weiteren Konkretisierung im Vertrag bedarf:
    • Qualität I: ihre Merkmale entsprechen exakt denen der alten Handelsklasse I
    • Qualität Extra: ihre Merkmale entsprechen exakt denen der alten Handelsklasse Extra.

  • Neu eingeführt wurde eine neue Kategorie "Feldware". Diese bislang nicht generell gegebene Möglichkeit erleichtert insbesondere den Erzeugern den raschen und klaren Vertragsabschluss für die Lieferung solcher Ware. Feldgewachsene Ware bedarf keiner zusätzlichen Regelung der Qualität. Die Ware ist wie folgt zu liefern: “Ist die Lieferung von „Feldware“, „feldgewachsen“ oder sinngemäß entsprechend vereinbart, müssen die Kartoffeln in der natürlichen Größenzusammensetzung der Partie geliefert werden, so wie sie aufgesammelt worden sind, ohne Beimengungen  oder Entnahme von gesunden Knollen.

    Eine Partie Feldware kann geweigert werden
    • wenn sie mehr als 35 % mangelhafte Kartoffeln, Erde, Fremdkörper oder lose Keime enthält oder / und einschließlich
    • wenn sie mehr als 2 % Kartoffeln mit Fäule (insbesondere Nass-, Trocken-, oder Braunfäule) enthält.

  • Um den hohen Qualitätsanspruch des innerdeutschen Kartoffelhandels auch in Zukunft zu garantieren, ist weiterhin auf allen Handelsstufen mit Angabe der Sorte sortenecht und sortenrein zu liefern. Mit dem Wegfall der Handelsklassenverordnung entfällt jedoch die Pflicht, auch dem Endverbraucher gegenüber eine Sorte anzugeben. Damit erhält der Lebensmitteleinzelhandel eine neue Handlungsfreiheit: Die Berliner Vereinbarungen stellen ihm frei, mit seinem Partner zu vereinbaren, wie die Ware gekennzeichnet werden soll - ob mit Sortenangabe oder ohne eine solche Kennzeichnung. Durch die weiterhin vorgeschriebene Pflicht zur Sortenangabe, Sortenechtheit und Sortenreinheit bei allen Vorstufen ist sichergestellt, dass der Abpacker auch in Zukunft in der Lage sein wird, wenn vom Vertragspartner gewünscht, Endverbrauchsverpackungen mit Sortenkennzeichnung zu liefern.

  • Die Verfahren zur Probenziehung und Begutachtung bei Sortenechtheits- und Sortenreinheitsprüfungen für ein Gutachten, dass bei der Sachverständigenbenennungsstelle beantragt wurde, wurden entsprechend den inzwischen üblich gewordenen Standards so konkretisiert, dass nicht repräsentative Zufallsergebnisse bei diesen Prüfungen möglichst vermieden werden.

  • Sollte es trotz Vereinbarung der BV bei der Vertragsabwicklung einmal zu Differenzen kommen, sehen diese - wie schon seit Jahrzehnten bewährt - ein Branchenschiedsgericht vor. Hier können alle Streitigkeiten rasch und günstig durch ein Schiedsgericht, besetzt von Kartoffelfachleuten, entschieden werden. Die teure und zeitaufwändige Einholung von gerichtlichen Sachverständigengutachten wird dadurch entbehrlich.

Die Berliner Vereinbarungen in der jetzt verabschiedeten Form treten mit dem Wegfall der Handelsklassenverordnung am 1. Juli 2011 in Kraft. Die Neuerungen werden in Schulungen und ausführlichen Pressebeiträgen im 1. Halbjahr 2011 ausführlich vorgestellt. (dkhv)

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Kommentare 
Thomas schrieb am 18.03.2024 09:07 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
Jetzt ist es 2023 und es ist nichts passiert.
es wird an uns kunden SCHWEINEFUTTER verkauft und wir müssen es uns gefallen lassen!!!!!
armes DEUTSCHLAND
froonk schrieb am 23.12.2019 14:50 Uhrzustimmen(0) widersprechen(8)
habe vorhin bei mäcces in lüneburg katoffeln (als pommes) gekauft. es war eine grosse pommes, aber eigentlich was weniger drin als bei einer mittleren zu erwarten ist. ausserdem hatten mindestens 3 pommes-stäbe kleine schwarze flecken.
ich hoffe das wird jetzt nicht immer so sein!
ansonsten waren die pommes gewohnt lecker und schön salzig. ok, die von bk schmecken mir auch gut!!!
horst schrieb am 23.04.2017 22:20 Uhrzustimmen(48) widersprechen(28)
Ich habe an Ostersamstag 2017, bei Kaufland in Stuttgart 2,5 kg Kartoffeln mit der Bezeichnung "FELDPERLE" mehlig kochend gekauft....Aber oh je, sie sahen zwar von aussen schön aus, waren jedoch nach dem Schälen über und über blaufleckig und der Geschmack dieser Kartoffelsorte ließ zu wünschen übrig. Kurz; Es gab ihn nicht.
Mein Fazit, ich bin schwer enttäuscht und werde sicher davon nichts mehr kaufen.
Gloria2000 schrieb am 14.11.2016 07:07 Uhrzustimmen(65) widersprechen(51)
Habe einen 20 Kilo-Sack rotschalige Kartoffeln gekauft, Aufdruck: AGRIMA - Straubing. Diese Kartoffeln sind ungeniessbar. Nach dem Kochen sind sie unter der Schale glibberich und weiter innen bröselig weiß. Wurden diese Kartoffeln bestrahlt, wie es im Fernsehen zu sehen war und muss es durch den Aufdruck "Berliner-Vereinbarung" nicht mehr deklariert werden? Habe sie schweren Herzens im Kompost entsorgt.
brihiro schrieb am 17.08.2016 12:01 Uhrzustimmen(32) widersprechen(70)
Tja, es scheint sehr unterschiedlich zu laufen. Ich kaufe laufend in Hamburg bei Lidl Biokartoffeln in sehr gutem Zustand, ohne irgendwelche Beanstandungen, sogart mit Sortenangabe, festkochend, und Größe - wirklich prima.
stinksauer schrieb am 04.03.2016 17:46 Uhrzustimmen(88) widersprechen(94)
habe heute in 17291 Prenzlau im Norma die großen Backkartoffeln gekauft.Was ich da gekauft habe ,ist die absolute Zumutung.Jede Kartoffel hat 70-80% Abfall oder ganz!!!!
Jule.De schrieb am 13.02.2016 11:23 Uhrzustimmen(102) widersprechen(103)
Habe mir beim Famila Markt Altenholz 5 Kilo Ihrer Kartoffeln gekauft Ich bin sehr unzufrieden mit diesem Kauf. An fast jeder dritten Kartoffel klebt ein Batzen Erde ca. 45 g. Ausserdem muss ich die Kartoffeln vor dem bearbeiten einweichen um den Dreck ab zu lösen. Ich hoffe ,dass es nicht Ihre Deviese ist, mit Dreck lässt sich auch Geld verdienen.
kunde bei schaper/metro schrieb am 06.11.2015 15:31 Uhrzustimmen(123) widersprechen(106)
Ich habe gestern in Stendal Kartoffel gekauft und möchte eigentlich nur anfragen warum soviel grüne kartoffel in den Sack sind (unappetietlich ) und (giftig)?
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