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01.06.2023 | 11:54 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Kein prophylaktischer bzw. routinemäßiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln!

Karlsruhe - Heute informieren die beiden renommierten Sinsheimer Pflanzenschutzfachleute und Anbauexperten im Rhein-Neckar-Kreis G. Münkel und H. Gawron heute für den Rhein-Neckar-Kreis über den regionalen Stand der Ackerbaukulturen.

Zielgerechte Pflanzenschutzmittelausbringung
(c) proplanta
Winterweizen:

Der Weizen kommt fast überall in die Blüte bzw. hat diese schon abgeschlossen. In den nächsten Tagen ist weiterhin kein Niederschlag gemeldet, daher ist das Risiko einer Fusariuminfektion gering. Wurde im Fahnenblattstadium ein Rundumschutz mit 100% Aufwandmenge durchgeführt, braucht keine weitere Maßnahme mehr gefahren werden. Wurde die Aufwandmenge reduziert, sollte jetzt zur Verlängerung der Rostleistung ein Tebuconazolhaltiges Präparat (z.B. Folicur) zum Einsatz kommen.

Auf unseren Beobachtungsflächen ist der Bekämpfungsrichtwert von 20% geschädigter Blattfläche auf den obersten drei Blättern oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm beim Getreidehähnchen nicht überschritten. Ein prophylaktischer bzw. routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist daher zu unterlassen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes werden an 5 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit jeweils 5 Halme überprüft.

Praxistipp: Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, gibt es beim Insektizideinsatz besondere Auflagen zu beachten. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kommt, ist vor dem Einsatz eines Insektizides Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen!

Sommergerste:

Die Sommergerste schiebt die Ähren. Wir empfehlen die Abschlussbehandlung jetzt durchzuführen, falls noch nicht geschehen.

Zuckerrüben:

Kontrollieren Sie weiterhin Ihre Zuckerrüben auf Blattlausbefall. Die Schadensschwelle bei der schwarzen Bohnenlaus von 30% befallener Pflanzen ist zum Teil überschritten. Auf einigen Flächen ist der Befall aber auch rückläufig, da es in diesem Jahr sehr viele Marienkäfer gibt. Eine Kontrolle der eigenen Flächen ist unabdingbar.

Praxistipps: Wir empfehlen bei einer Überschreitung der Schadschwelle die Produkte Pirimor mit 300g/ha oder Teppeki/Afinto (ab dem sechs Blatt Stadium) mit 140 g/ha einzusetzen. Denken sie bitte an die Spritzfenster, die Dokumentation und den Einsatz einer Randdüse in den Schutzgebieten.

Mais:

Die Herbizidmaßnahmen sollten jetzt, bei entsprechend guten Witterungsbedingungen, durchgeführt werden.

Wir erinnern an die Auflagen von Nicosulfuron (z.B. Elumis, Motivell Forte, Nicogan u.a.). Dieser Wirkstoff darf nur jedes zweite Jahr auf der gleichen Fläche zum Einsatz kommen. Keine Anwendungen von Terbuthylazinhaltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Dazu zählen auch die sogenannten ogL–Gebiete, für die es keinen finanziellen Ausgleich gibt. Außerhalb von Wasserschutzgebieten darf Terbuthylazin nur alle drei Jahre mit maximal 850 g. Wirkstoff/ha eingesetzt werden.

Praxistipp: Wir erinnern an die späte Nmin-Probe in Mais in den Wasserschutzgebieten (Problem- u. Sanierungsgebiete).

Sojabohnen:

In der Regel haben die Bodenherbizide gut gewirkt. Kontrollieren Sie trotzdem, ob sich der gewünschte Erfolg eingestellt hat. Nur bis zum ersten Laubblattstadium der Unkräuter können noch Korrekturen vorgenommen werden. Zum Mitteleinsatz fordern Sie bitte eine individuelle Beratung an.

Körnererbsen:

Kontrollieren Sie nach wie vor auf Blattlausbefall. Auch in diesem Jahr gibt es eine Notfallzulassung des Produktes Teppeki. Aufwandmenge 140g pro ha. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 5-10% befallener Pflanzen. Achten Sie in den Schutzgebieten auf die Anlage eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit.

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 31.05.2023)
LTZ Augustenberg
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