Demnach ist die Zulassung des Produktes rückwirkend zum 31.12.2020 ausgelaufen. Deshalb ist Vegas sowie zum Vegas Proline Pack auf den Online-Seiten des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (
BVL) nicht mehr zu finden.
Für Vegas gelten mit dem Ablauf der Zulassung die gesetzlichen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus §28 Abs. 4 PflSchG und beträgt exakt 6 Monate nach Zulassungsende. Die Aufbrauchfrist ergibt sich aus §12 Abs. 5 PflSchG und beträgt exakt 18 Monate nach Zulassungsende.
Entsprechend ergeben sich daraus die nachfolgenden Zeiträume:
Ende Abverkaufsfrist: 30.06.2021
Ende Aufbrauchfrist: 30.06.2022
Achtung: Die Wirkstoffzulassung auf europäischer Ebene bleibt davon unberührt. Der Wirkstoff Cyflufenamid ist wie gehabt zugelassen. Entwicklungsprodukte sind daher nicht von Ablauf der Zulassung betroffen.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.01.2021)