Karlsruhe - Die Firma CERTIS EUROPE B.V. Niederlassung Deutschland informiert darüber, dass es nicht gelungen ist, eine Zulassungsverlängerung für das Produkt Vegas zu erhalten.
Keine erneute Zulassungsverlängerung für das Produkt Vegas. (c) proplanta
Demnach ist die Zulassung des Produktes rückwirkend zum 31.12.2020 ausgelaufen. Deshalb ist Vegas sowie zum Vegas Proline Pack auf den Online-Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht mehr zu finden.
Für Vegas gelten mit dem Ablauf der Zulassung die gesetzlichen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus §28 Abs. 4 PflSchG und beträgt exakt 6 Monate nach Zulassungsende. Die Aufbrauchfrist ergibt sich aus §12 Abs. 5 PflSchG und beträgt exakt 18 Monate nach Zulassungsende.
Entsprechend ergeben sich daraus die nachfolgenden Zeiträume:
Ende Abverkaufsfrist: 30.06.2021
Ende Aufbrauchfrist: 30.06.2022
Achtung: Die Wirkstoffzulassung auf europäischer Ebene bleibt davon unberührt. Der Wirkstoff Cyflufenamid ist wie gehabt zugelassen. Entwicklungsprodukte sind daher nicht von Ablauf der Zulassung betroffen.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.01.2021)