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25.08.2016 | 00:01 | Rebschutz 

Kirschessigfliege: Weiterhin keine Eier im Wein nachweisbar

Freiburg i.B. - Die Fangzahlen der Kirschessigfliege steigen in den meisten Rebflächen nicht oder nur langsam an.

Kirschessigfliege Wein bekämpfen
In der überwiegenden Zahl an Proben sind keine Eier der Kirschessigfliege nachweisbar. Vorbeugende Maßnahmen weiterhin durchführen! Reifende Anlagen, besonders vorgeschädigte Flächen (Pilzbefall, Fraß, Aufplatzen) sorgfältig beobachten. (c) proplanta
In gesunden Anlagen sind auch weiterhin Kirschessigfliegen nicht oder nur in geringer Anzahl zu finden. Es ist zu hoffen, dass die vorausgesagten Hitzetage die Populationsentwicklung bremsen.

Eiablagemonitoring und Empfehlungen

In dieser Woche konnten in Beerenproben aus über 80 Anlagen keine Eier der Kirschessigfliege nachgewiesen werden. Aus folgenden Rebsorten wurden am Staatlichen Weinbauinstitut Proben auf Eiablage kontrolliert: Acolon, Regent, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Cabernet Mitos, Dunkelfelder, Dornfelder, Grauburgunder, Monarch, Regent, Roter Gutedel, Solaris und Spätburgunder.

Lediglich in wenigen Anlagen wurden bei den Sorten Acolon, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder, Monarch und Regent Eier, in der Regel in geringer Zahl, gefunden. Es ist auffallend, dass es sich oftmals um Anlagen handelt, die platzende Beeren, Wespen-, Vogelfraß oder andere Vorschädigungen aufweisen. Diese Anlagen werden nun weiter eingehend überprüft und die Bewirtschafter direkt informiert. In den Rebflächen, in denen in den vergangenen zwei Wochen einzelne Eier gefunden wurden, war keine Zunahme der Eizahl zu verzeichnen. Einen aktuellen Überblick über die Eiablagebonitur des WBI erhalten Sie fortlaufend über die VitiMeteo-Homepage (http://www.vitimeteo.de/monitoring/kefeifunde.shtml).

Nochmals der dringende Apell. Bitte beobachten Sie eingehend Ihre Anlagen, insbesondere die oben genannten frühreifenden roten Rebsorten, wie Acolon, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder, Monarch und Regent. Weinberge in Randlagen und in unmittelbarer Nähe zu Beerenfrüchten sind erfahrungsgemäß stärker gefährdet. Auch in Anlagen mit Vorschädigungen, z.B. durch Oidium, Mäuse-, Vogel- oder Insektenfraß, finden sich viel eher Essigfliegen, v.a. die heimischen Arten, aber auch Kirschessigfliegen ein. Es sollte beachtet werden, dass Insektizidmaßnahmen nur bei nachgewiesener Eiablage und verstärktem Flug von Kirschessigfliegen sinnvoll sind. In jedem Fall sind die unten angegebenen Hinweise zum Bienenschutz zu beachten.

Weitere Informationen, auch zu den vorbeugenden Maßnahmen und zum Erkennen der Eiablage, finden Sie in unserer Zusammenstellung „Drosophila suzukii im Weinbau – Empfehlungen 2016.

Sie werden mit diesen überregionalen Hinweisen zum Rebschutz zur aktuellen Situation Kirschessigfliege nun wöchentlich informiert.

Hinweise zum Bienenschutz

Nach der Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I. S.1410) dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) weder an blühenden Pflanzen (bspw. blühender Unterwuchs oder in der Nachbarschaft befindliche Blütenpflanzen) noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewandt werden. Daher sind vor einem Einsatz von B1-Mitteln die blühenden Pflanzen zu mulchen.

Honigtau und beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Selbst wenn momentan kein Bienenflug beobachtet werden kann, besteht die Gefahr, dass dies in Kürze stattfinden kann. Die Ausbringung von B1-Mitteln sollte deshalb in diesen Fällen unterbleiben.

Weiter bitten wir zu beachten, dass in den wenigen Fällen, wo Bienenstände näher als 60 Meter zu Anlagen stehen, die mit B1-Mittel behandelt werden sollen, Rücksprache mit dem Imker zu erfolgen hat: bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.

Die gesamte Liste der im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Broschüre Rebschutz 2016, Badischer Winzer Märzausgabe.
Für Tafeltrauben oder wenn Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden sollen, gelten andere Zulassungsbedingungen. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Pflanzenschutzmittel bzw. informieren sich, welche speziell für Tafeltrauben zugelassen sind.

Informationen zum ökologischen Rebschutz erhalten Mitglieder des Beratungsdienstes Ökologischer Weinbau unter 0761/40165-989, E-Mail: boew@wbi.bwl.de (Matthias Wolff, Johannes Hügle, Tomislav Markovic) bzw. unter 07134/504-231, E-Mail: michael.baumann@lvwo.bwl.de (Michael Baumann).
Staatliches Weinbauinstitut Freiburg (WBI)
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