Landwirtschaftskammer weist Pfusch-Vorwurf bei Nematodenkontrolle zurückOldenburg/Bremen - Vehement zurückgewiesen hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gemeldete, angebliche Vermutung von Landwirten, der Kammer unterliefen bei der Nematodenkontrolle im Kartoffelanbau Fehler. |
(c) proplanta Hinweise auf Mängel entbehrten jeglicher Grundlage, betonte Kammerdirektor Hans Joachim Harms in der vergangenen Woche. In den Jahren 2013 und 2014 seien alle Bodenproben, die bei beim Pflanzenschutzamt zur Testung auf Nematodenbefall eingereicht worden seien, ordnungsgemäß untersucht worden. Der Eingang jeder Probe sei dokumentiert worden und könne jederzeit nachvollzogen werden.
Hinsichtlich der Probenahme auf dem Feld erklärte Harms, diese erfolge in Niedersachsen durch bestellte und verpflichtete Probenehmer, die vom jeweiligen Kartoffelanbauer beauftragt würden. Die Probenehmer übten ihre Tätigkeit weisungsgebunden als freiberufliche Tätigkeit in eigener Verantwortung aus. Ihr Status sei demjenigen von Sachverständigen ähnlich.
Harms erinnerte zudem daran, dass die Kammer seit 2014 die Untersuchungseinrichtungen für Schaderreger und Quarantäneuntersuchungen mit hohem Aufwand vollständig erneuert, erweitert und modernisiert habe. Damit stehe Niedersachen nach den Untersuchungskapazitäten, der Analysemethodik und der Schaderregerdiagnostik im Bundesvergleich eine der leistungsfähigsten Untersuchungseinrichtungen zur Verfügung.
„Dies mag deutlich machen, dass wir neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach Pflanzenschutzrecht darüber hinausgehende Anstrengungen zur Bekämpfung desAuftretens vonNematoden inNiedersachsen unternehmen“, unterstrich Harms.
Die AbL hatte Ende März berichtet, unter Niedersachsens Kartoffelanbauern gebe es die Sorge, bei derKammer sei es bei der Untersuchung von Bodenproben auf Nematodenbefall zu schwerwiegenden Fehlern oder Unregelmäßigkeiten gekommen, eventuell sogar konzentriert bei bestimmten Zuchtunternehmen. Konkrete Hinweise auf Quellen, von denen dieser Verdacht ausging, gab die AbL allerdings nicht. (AgE)
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