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In sojahaltigen Erzeugnissen sind aber häufig sehr geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen nachweisbar. In den vergangenen vier Jahren war etwa jede vierte Probe eines Soja-Produkts "GVO-positiv".
Jedes Jahr stehen mehrere tausend Nahrungsmittel auf dem Prüfstand. Die Kontrolleure untersuchen, ob in ihnen Anteile von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) - meist gv-Soja oder gv-Mais - enthalten sind. Wenn diese Anteile den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent überschreiten, müssen die Lebensmittel gekennzeichnet werden. Für das Jahr 2008 sind bislang Daten aus neun Bundesländern verfügbar.
Auch wenn sich die Ergebnisse im Einzelnen je nach Bundesland und Untersuchungsjahr unterscheiden, ist die Tendenz eindeutig: Die Vorschriften zur Gentechnik-Kennzeichnung werden eingehalten. So wurden im Jahr 2008 nach jetzigem Stand nur zwei sojahaltige und zwei maishaltige Lebensmittel gefunden, die trotz eines nachgewiesenen GVO-Gehalts über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht gekennzeichnet waren. Die beanstandeten Produkte wurden aus dem Handel genommen.
Bei Soja-Erzeugnissen ist der Anteil an GVO-positiven Proben gestiegen und hat sich in den vergangenen vier Jahren auf etwa 25 Prozent eingependelt. In der Regel sind jedoch nur geringe Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts und liegen häufig an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Bei maishaltigen Erzeugnissen ist der Anteil an GVO-positiven Proben rückläufig. In den vergangenen Jahren fanden die Kontrolleure in höchstens neun Prozent aller Proben geringe Spuren von gv-Mais. 2008 waren es lediglich drei Prozent.
Zudem werden Lebensmittel stichprobenartig auf in der Europäischen Union nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen untersucht. Im Jahr 2008 standen beispielsweise Papayafrüchte und Zucchini, Tomaten- und Kartoffelprodukte auf dem Prüfstand - mit negativem Befund. In Reiserzeugnissen hingegen ließen sich in Einzelfällen sehr geringe Spuren der gentechnisch veränderten Reislinien LL601 und Bt63 nachweisen. Im August 2009 wurden in Leinsamenprodukten Spuren von gentechnisch verändertem Flachs (Leinsaat) entdeckt. Lebensmittel, die nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten, sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht weiter verarbeitet oder verkauft werden. (TransGen)