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08.08.2012 | 18:04 | Mäuseplage 

Ausnahmegenehmigung: Landwirte dürfen Mäuseköder auch an Feldrändern auslegen

Erfurt - Im Kampf gegen die Mäuseplage im Thüringer Becken können betroffene Bauern nun auch Giftköder in den Rückzugsräumen der Nager auslegen.

Feldwühlmaus
(c) proplanta
Dazu habe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Ausnahmegenehmigung erteilt, sagte heute der Geschäftsführer des Landesbauernverbandes, Stefan Baldus. Die Köder dürften allerdings nur mittels Legeflinte direkt in die Gänge der Mäuse eingebracht werden. Das sei arbeits- und kostenintensiv.

Feldränder und Gebüsche bieten den Nagern gerade nach der Ernte ideale Rückzugsräume. Es besteht die Gefahr, dass sie sich von dort nach der Neuaussaat weiter massenhaft vermehren und auf den Feldern große Schäden anrichten. (dpa/th)
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