So lautet der heutige Rat des renommierten Beraters und Pflanzenschutzexperten A. Lohrer im Landkreis Tübingen im Vorfeld seiner Regionalempfehlung für Mais. Sein dringender Appell dazu: „Achten Sie auf ausreichend abgetrocknete Böden um Verdichtungen zu vermeiden und passen Sie die Bearbeitungstiefe den Bedingungen an.“
Hinweis: Außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ist eine Glyphosat-Anwendung zulässig um die Altverunkrautung zu beseitigen, wenn sich die Anwendung begründen lässt z.B. wegen Erosionsgefahr, Wurzelunkräutern, oder bei nicht möglicher mechanischer Bearbeitung bei Direkt- oder Mulchsaat. Diese Begründung ist bei der Pflanzenschutz-Dokumentation aufzubewahren!
Praxistipps: Wer ein frühes Saatfenster nutzen konnte, hat nun die Möglichkeit bei guter Bodenfeuchtigkeit Bodenherbizide einzusetzen. Zum Einsatz kommen beispielsweise
Quantum, Spectrum, Stomp Aqua (Wirkstoff Pendimethalin im Handel nur eingeschränkt verfügbar), Activus, oder
Adengo.
Die Wirkungseinstufungen und Aufwandmengen sind zu finden auf S. 72 im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland 2023.
(Informationen des LRA Tübingen vom 03.05.2023)