Die betroffene Partie wurde daraufhin freiwillig vom Lieferanten vom Markt genommen. Die Rückholung der Saatgutpartie wird seitens des MELUR überwacht.
„Durch die rechtzeitige Untersuchung ließ sich verhindern, dass Landwirte unbewusst gentechnisch verändertes Saatgut auf die Felder ausbringen“, sagte Umweltstaatssekretär Ulf Kämpfer heute (2. Mai 2013). „Das zeigt, wie wichtig die Kontrollen sind. Sie tragen zu einem wirksamen Schutz für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Schleswig-Holstein bei.“
Das
Maissaatgut mit den gentechnischen Verunreinigungen stammte aus Chile. Der Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Partie liegt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit unter 0,1 %. Für Saatgut gibt es keine von der
EU-Kommission festgelegten Vollzugsschwellenwerte. Es gilt die
Nulltoleranz, das heißt, es dürfen keinerlei Anteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten sein.
Jeder Nachweis eines GVO im Saatgut führt dazu, dass die betroffene Saatgutpartie gesperrt und nicht weiter in den Verkehr gebracht werden darf. Import-Saatgut wird vorrangig aus den Ländern beprobt, in denen ein umfangreicher Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen stattfindet und in der Vergangenheit vermehrt Saatgutpartien auffällig waren.
Weiterhin wurden im Rahmen dieses Frühjahrsmonitorings auch jeweils zwei Partien der Kulturpflanzen Ölrettich und Ölleinen auf GVO-Bestandteile überprüft. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen waren negativ.
Detaillierte Ergebnisse zu den Saatgutuntersuchungen sind im Themenportal Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein zu finden (Ergebnis des Frühjahrssaatgutmonitorings 2013). (PD)