Im Rahmen der behördlichen Überprüfung von
Maissaatgut wurden in diesem Jahr 11 Partien beanstandet, geringste GVO-Anteile unterhalb der technischen Nachweisgrenze aufzuweisen. Sie wurden aus dem Verkehr genommen.
Jedes Jahr hofft die Branche, von den Züchtern über den Handel bis zu den Landwirten, dass die Maisaussaat ungestört von vermeintlichen GVO-Verdachtsfällen abgeschlossen werden kann. Die Züchtungsunternehmen selbst haben aufwändige und kostenintensive Qualitätssicherungssysteme etabliert, um Vermischungen mit gentechnisch veränderten Bestandteilen zu vermeiden. Dennoch kann nie ausgeschlossen werden, dass bei Analysen Dritter
GVO-Spuren nachgewiesen werden können - auch dann, wenn dieselbe Partie schon vorher vom Züchter negativ getestet wurde.
Züchter und Behörden sind bestrebt, verdächtige Partien vor der Aussaat zu identifizieren, um spätere Vollzugsmaßnahmen zu vermeiden. Im Rahmen der behördlichen Saatgutuntersuchung wurden in diesem Jahr 419 Maissaatgutpartien auf GVO-Anteile getestet. Davon wurden in 11 Saatgutpartien GVO-Bestandteile nachgewiesen und seitens der Züchter vom Markt genommen.
Auffällig ist, dass die beanstandeten Maissaatgutpartien vorrangig aus Ländern wie Frankreich, Österreich und Deutschland kommen, in denen der Anbau von gentechnisch verändertem Mais seit Jahren verboten ist. Das bestärkt die Züchter in ihrer Einschätzung, dass es sich um Zufallsfunde handelt, die nicht zwingend auf vermehrungsfähiges Material zurückgehen.
„Rufe nach absoluter GVO-Freiheit in einer Welt, in der gentechnisch veränderte Pflanzen außerhalb wie innerhalb Europas im Anbau und der Verarbeitung eine beträchtliche Bedeutung haben, sind illusorisch", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (
BDP) die Situation. Um den Nachweis auf
Nulltoleranz absolut zu erbringen, müsste jedes einzelne Saatkorn auf GVO untersucht und damit zerstört werden.
„Eine schnelle Übermittlung von Informationen über Beprobungen und Untersuchungen ist ein wichtiger erster Schritt, um wirtschaftlich bedeutsame Schadensfälle zu vermeiden. Ihm muss aber unbedingt die Festlegung von Saatgutschwellenwerten inklusive einer technischen Lösung folgen. Nur so kann die existenzbedrohende Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten beendet werden" so Schäfer. (bdp)