Wenn der Bekämpfungsrichtwert von 20% besiedelter Pflanzen überschritten ist, kann ab dem 2-Blattstadium eines der im
Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2022 in Tab. 18 auf den Seiten 48 und 49 genannten Mittel gegen Blattläuse als Virusvektoren zur Anwendung kommen.
Achtung: Die Hinweise zum Bienenschutz sind zwingend zu beachten! In Schutzgebieten ist pro Bewirtschaftungseinheit ein Spritzfenster anzulegen.
Praxishinweis: Gegen Zikaden als Virusüberträger sind aktuell keine Pflanzenschutzmittel zugelassen.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 20.09.2022)