"Das Gericht in Karlsruhe hat durch die Ablehnung des Normenkontrollantrags von Sachsen-Anhalt die Verfassungsmäßigkeit des Gentechnikgesetztes, das unter Rot-Grün erarbeitet wurde, bestätigt. Damit herrscht Rechtssicherheit für die Landwirte", so Backhaus.
Das Gerichtsurteil hat die bestehende Haftungsregelung voll bestätigt. Demnach muss der Landwirt, der gentechnisch veränderte Organsimen anbaut, für eventuelle Schäden durch Einträge von GVO bei anderen aufkommen, selbst wenn er alle Vorschriften eingehalten hat.
"Er trägt demnach das volle Risiko. Das ist ein eindeutiges Signal an die Landwirte, vor einem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen Vorteile und Risiken genau abzuschätzen. Das bestätigt meine Auffassung, dass es in der derzeitigen Situation keinem Landwirt zu empfehlen ist, gentechnisch veränderte Organismen anzubauen. Die Vereinbarung, die das Ministerium dazu 2007 mit dem
Bauernverband getroffen hat, ist somit aktueller denn je." (PD)