Winterraps:Entwicklung muss weiter im Auge behalten werden. Auch bisher verhalten entwickelte Bestände, neigen nun zum Überwachsen. Sehr vitale Bestände, vor allem auf Flächen mit langjähriger Gülledüngung, müssen evtl. ein 2. Mal gebremst werden. Die wuchshemmende Wirkung nimmt zu von Tilmor über Folicur, Toprex bis hin zu stark einkürzendem Carax. Mischungen sind dabei möglich. Praxistipp: Vergessen Sie nicht einen Zusatz von Bor!
Wasserschutzgebiete:Wir weisen auf 2 Änderungen bei der Einstufung von Wasserschutzgebieten im Main-Tauber-Kreis hin:
- Das Wasserschutzgebiet WSG Oberbalbach, LFU Nr.27, wird ab 01.01.2023 vom Sanierungsgebiet ins Problemgebiet umgestuft. Dieses Gebiet bleibt jedoch vorerst weiterhin „Rotes Gebiet“ nach § 13 DüV.
- Weiter wird das Wasserschutzgebiet Vorbachzimmern, LFU Nr. 53, zum Jahresende aufgelöst.
Düngeverordnung - Sperrfrist Grünland beginnt am 1. November:Auf Grünland,
Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau beginnt die Sperrfrist für die
Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoffgehalten (
Gülle) am 1. November. Sie endet wieder am 31. Januar. Für
Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar.
Achtung: In roten Gebieten und Wasserschutzgebieten gelten abweichende Zeiten!
(Informationen des Main-Tauber-Kreis vom 28.10.2022)