(c) proplanta "Sie soll als strukturell wirksamer Baustein einer nachhaltigen Regional- und Wirtschaftspolitik konzipiert werden und den Schutz von Umwelt und Natur sowie eine breite Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger beispielhaft berücksichtigen", sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute in Schwerin im Rahmen der Pressekonferenz zur Eröffnung des Auswahlverfahrens einer Landesgartenschau in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach der Bundesgartenschau 2009 in Schwerin haben verschiedene Kommunen ihr Interesse bekundet eine Gartenschau auszurichten. Da es in nächster Zeit weder eine IGA noch eine BUGA in Mecklenburg-Vorpommern geben wird, hat sich die Landesregierung entschlossen, den Weg für eine Landesgartenschau zu ebenen. "Wir greifen damit den Wunsch der Kommunen auf. Da es bereits verschiedene Interessenten gibt, wollen wir den Austragungsort auch über ein Auswahlverfahren ermitteln.
Die Landesgartenschau soll vor allem dazu beitragen,
- die Rahmenbedingungen für eine in besonderem Maße nachhaltige Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft in der Stadt bzw. der Gemeinde und der Region weiter zu verbessern – das schließt auch die Umsetzung effizienter Energiekonzepte ein,
- die Grün- und Naherholungsflächen in der Stadt oder der Gemeindeund der Region zu sichern, aufzuwerten, zu erweitern und zu vernetzen und damit die Arbeits- und Wohnumfeldbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern,
- die touristische Attraktivität und den überregionalen Bekanntheitsgrad der Stadt oder Gemeinde und der Region zu erhöhen und damit den nachhaltigen Tourismus als Wirtschaftsfaktor weiter auszubauen,
- historische sowie bedeutsame Garten- und Parkanlagen dauerhaft zu sichern, zu restaurieren und zu gestalten und/oder neue Anlagen als Ausdruck von zeitgenössischer Gartenkunst und Landschaftsarchitektur zu schaffen,
- öffentliche, gewerbliche und private Investitionen in der Region zu initiieren und Arbeitsplätze zu schaffen,
- die Möglichkeiten der Darstellung der gärtnerischen Berufe im Land als wichtigen Teil der mittelständischen Wirtschaft zu stärken,
- die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der regionalen und kommunalen Entwicklung zu stärken,
- im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung besondere Aspekte der Umweltbildung erlebnisorientiert – vor allem für Kinder und Jugendliche – zu vermitteln,
- neue Formen der Verknüpfung von städtebaulichem Raum, Architektur, Kunst und Natur vor allem durch die Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstler des Landes zu entwickeln.
"Das sind die wesentlichen Kriterien die die Landesregierung an eine Landesgartenschau stellt", sagte Minister Backhaus und verwies auf die kurze Vorbereitungszeit. "Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, die Ausschreibung nicht nur auf das Jahr 2014 zu fokussieren, sondern auch das Jahr 2015 in Betracht zu ziehen", machte er deutlich.
Allerdings müsse bei einer Landesgartenschau im Jahr 2015 gesichert sein, dass bereits im Durchführungsjahr die Fördermittel vollständig abgerechnet werden, da sonst der Abschluss der europäischen Strukturfördermittel aus der Förderperiode 2007 bis 2013 gegenüber der Europäischen Kommission gefährdet wäre.
In Anlehnung an vorangegangene Gartenschauen geht der Minister von 10 bis 15 Millionen Euro Investitionen und fünf Millionen Euro im Durchführungshaushalt aus. Bei einer durchschnittlichen Förderung von 70 Prozent wären sieben bis zehn Millionen Euro Landesförderung für Investitionen sowie acht bis zehn Millionen Euro als kommunaler Aufwand notwendig.
"Die Landesregierung wird eine Landesgartenschau tatkräftig unterstützen. Es wird aber keinen Haushaltstitel "Landesgartenschau" geben. Eine Förderung durch das Land erfolgt auch wie bei den vergangenen Gartenschauen ausschließlich im Rahmen vorhandener Förderprogramme", betonte Minister Backhaus. Daraus werde ersichtlich, dass eine Landesgartenschau nur von einer Kommune vorbereitet und durchgeführt werden kann, die die damit verbundenen finanziellen Belastungen auch tragen kann.
Hintergrund:
Träger der Landesgartenschau können Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern sein.
Das Auswahlverfahren wird am Montag, dem 7. Februar 2011 im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Neben allgemeinen und finanziellen müssen auch planerische und infrastrukturelle Voraussetzungen vorliegen und mit den Bewerbungsunterlagen hinreichend belegt werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vor ihrer Einreichung durch die Stadt- oder Gemeindevertretung beschlossen werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. September 2011.
Eine bis 31. August 2011 berufene Bewertungskommission wird ein Bewertungsschema entwickeln und anhand dessen bis November 2011 einen Vorschlag für eine mögliche Ausrichtergemeinde erarbeiten. Das Kabinett wird spätestens im Januar 2012 darüber entscheiden.
Schirmherr der Landesgartenschau Mecklenburg-Vorpommern ist der Ministerpräsident.
Mitglieder sind unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz weitere Ministerien, die Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft sowie verschiedene Verbände der grünen Branche. Dazu gehören beispielsweise der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Mecklenburg-Vorpommern, der Umwelt- und der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern sowie die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern. (pd)
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