Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Hannover mitteilte, soll die Freigabe unter bestimmten Voraussetzungen ab Mitte Juli möglich sein. Der Schritt sei wegen widriger Witterungsverhältnisse und fehlender
Reserven aus dem Vorjahr notwendig. Allerdings müsse jeder Antrag einzeln geprüft werden.
Freigegeben werden sollen vor allem
ökologische Vorrangflächen. Möglich sei die Ernte per Maschine sowie die Beweidung der Fläche. Eine Verwendung der geernteten Pflanzen für Biogasanlagen ist nicht erlaubt, auch darf die Ernte nicht verkauft werden. Anträge können bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden.