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12.03.2019 | 14:38 | Hinweis 

Mit Neonicotinoiden behandeltes Zuckerrübensaatgut nicht mehr aussäen!

Karlsruhe - Zuckerrübensaatgut das mit den neonicotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam behandelt ist, darf nicht mehr ausgesät werden!

Zuckerrübensaatgut
A. Vetter, Anbau- und Pflanzenschutzexpertin vom Landwirtschaftsamt im Kreis Heilbronn, gibt heute Auskunft darüber was schon vor der Zuckerrübensaat zu beachten ist und weist in diesem Zusammenhang gleich auf die Durchführung intensiver, amtlicher Saatgutkontrollen hin. Ergänzend dazu gibt die Heilbronner Expertin praktische Hinweise zur Bekämpfung virusübertragender Blattläuse in Zuckerrüben. (c) proplanta
Davon betroffen sind die Beizen Janus forte, Force Magna, Sombrero, Poncho Beta + und Cruiser Force. Im Betrieb vorhandene Restbestände dürfen nicht mehr verwendet werden. Hinweis: Es werden amtliche Saatgutkontrollen werden durchgeführt.

Derzeit ist das einzige zur Saatgutbehandlung zugelassene Präparat Force 20 CS gegen den Moosknopfkäfer und den Drahtwurm. Der darin enthaltene Wirkstoff Tefluthrin gehört zur Gruppe der synthetischen Pyrethroide. Er wirkt im Boden und erfasst den Moosknopfkäfer nur an der Wurzel. Zu beachten sind die zahlreichen Anwendungsbestimmungen und Auflagen dieses Produktes wie zum Beispiel:

NH 678: „…. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." oder auch SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Hinweis: Alle weiteren, wichtigen Force 20 CS-Anwendungsbestimmungen sind auf der Verpackung oder online nachzulesen.

Wichtige Hinweise zur Bekämpfung virusübertragender Blattläuse in Zuckerrüben

Nach dem Wegfall der neonicotinoiden Beizmittel steht neben dem bekannten Nützlingsschonenden Mittel Pirimor Granulat ein zweites Insektizid „Teppeki“ zur Bekämpfung virusübertragender Blattläuse zur Verfügung. Diese Mittel wurde gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 im Rahmen der Notfallsituation für die Anwendung befristet zugelassen. Als Anwendungszeitraum wurde 120 Tage befristet. Dementsprechend kann das Mittel in der Zeit zwischen dem 01.04.2019 bis zum 29.07.2019 ausgebracht werden. Doch Vorsicht, die bundesweit gesamte genehmigte Mittelmenge ist auf 10000 kg festgelegt. Das entspricht einer Behandlungsfläche von etwa 71500 ha. Unnötige Maßnahmen sollten also unterbleiben.

Achtung: Das Mittel ist als B2 eingestuft. Der Wirkstoff Flonicamid besitzt systemische Eigenschaften. Damit werden auch versteckt sitzende Blattläuse erreicht.

(Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 08.03.2019)

LTZ Augustenberg
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