Sofern sie eine „technische Nachweisgrenze“ von 0,1 Prozent an GVO nicht überschreiten, können Futtermittel demnach künftig in den meisten Fällen verkauft werden.
Weil Lebensmittel nicht von dieser Regelung umfasst sind, greift sie allerdings viel zu kurz. Damit sind nämlich weiter alle Lebensmittelunternehmer durch Funde von zufälligen
GVO-Spuren bedroht. Dieser Zustand ist für die Mühlen nicht akzeptabel. Durch die heute möglichen Analysemethoden reichen bereits kleinste Spuren, die etwa durch die Transporte in den internationalen Warenströmen nicht ausgeschlossen werden können, aus, um z. B. die Mühlen in unabsehbare Haftungsrisiken zu stürzen.
Die Gefahr ist unvermeidbar, da den betroffenen Unternehmen keinerlei Beprobungsmethoden für solche GVO-Spuren zur Verfügung gestellt werden können. Zudem macht die Trennung zwischen Futter- und Lebensmittel bei Getreide überhaupt keinen Sinn, da bei Produktion, Transport und Handel häufig noch gar nicht klar ist, zu welchem Zweck es später verarbeitet wird. Schließlich zeigen Lösungen, wie etwa in Österreich oder der Schweiz, dass pragmatische Ansätze durchaus möglich sind. Die Ausweitung der getroffenen Futtermittelregelung auf Lebensmittel bleibt deshalb eine dringliche Forderung der gesamten Lebensmittelwirtschaft, wie auch des Verbandes Deutscher Mühlen.
„Die getroffene Einigung bei Futtermitteln zeigt, dass sich die
Nulltoleranz überlebt hat“, kommentiert VDM-Hauptgeschäftsführer Manfred Weizbauer die aktuelle Entwicklung. „Es ist bei Experten anerkannt, dass technische und analytische Unsicherheiten im Bereich der Nachweisgrenze dazu führen, dass unterhalb von 0,1 Prozent keinerlei verlässlichen, vergleichbare und reproduzierbare Ergebnisse erzielt werden können. Es ist für die Lebensmittelproduzenten nicht zumutbar, in ständiger Sorge vor nicht begründeten Verdachtsfällen leben zu müssen und ein entsprechendes Haftungsrisiko für Rückrufaktionen tragen zu müssen. Die politischen Entscheidungsträger dürfen sich deshalb nicht auf dem Ergebnis für Futtermittel ausruhen. Auch und gerade für den Lebensmittelbereich muss nun endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten in der Warenkette geschaffen werden“, fordert Weizbauer. (vdm)