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11.09.2007 | 11:46 | Saatgutversorgung 

Nachbau von Hybridroggen untersagt

Frankfurt/Main - Aufgrund der aktuell angespannten Saatgutversorgung bei Hybridroggen in Deutschland wird vermehrt der Nachbau von vorhandener Konsumware in Erwägung gezogen. Dies ist jedoch untersagt, betont die Lochow-Petkus GmbH, Bergen, unter Hinweis auf die bestehende Gesetzeslage.

Roggen
(c) proplanta
Landwirte sollten allerdings auch im eigenen Interesse auf Nachbau verzichten, empfiehlt der Züchter. Bei Nachbau von Hybriden seien zum Teil dramatische ackerbauliche Nachteile wie Ertragsdepression oder Mutterkorngefährdung zu erwarten.
 
Die Nutzung von Hybridroggen-Erntegut als Vermehrungsmaterial (Nachbau) ist im deutschen Saatgutrecht untersagt. „Dies ist auch der Grund, warum auf den Erhebungsbögen der Nachbauerklärung Hybridroggen gar nicht erst aufgeführt ist“, erklärt Jochen Hansen, Verkaufsleiter von Lochow-Petkus. (ED)
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