(c) proplanta Monatelang klebte das Weingut Klostermühle von der Nahe das Etikett mit der Aufschrift «W....... Cuvée (Name im Rechtsstreit)» zu, weil es Streit um den Namen mit der Allgäuer Brauerei Meckatzer gab.
Nun müsse er keine Geldstrafe mehr fürchten und könne den Wein wieder unter dem Namen «Weißgold» vertreiben, sagte Weingut-Geschäftsführer Christian Held am Donnerstag. Zuvor hatten mehrere Medien über den Streit berichtet.
Die Brauerei war der Ansicht, es bestehe Verwechslungsgefahr mit dem Bier «Meckatzer Weiss-Gold». Eine Sprecherin sagte, diese Marke sei seit 1908 geschützt - und solle es auch bleiben. Meckatzer wandte sich an das Landgericht Köln.
Nach einer Anhörung habe die Brauerei den Antrag auf eine einstweilige Verfügung im Juni zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Das Weingut wartete bis zum neuen Jahr, um weitere rechtliche Entwicklungen auszuschließen.
Wirklich nachvollziehen kann Held die Ansprüche der Brauerei nicht. «Selbst wenn bei einem Händler eine Wein- und eine Bierflasche mit dem gleichen Namen stehen: Da müssen Sie schon einige Flaschen getrunken haben, um das zu verwechseln», sagte er. Sein Weingut habe wegen des Streits Einbußen hinnehmen müssen, weil ein großer Händler aufgrund der Unsicherheit das Cuvée nicht gekauft habe.
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