Auch nach der gestrigen Sitzung des hiermit befassten Berufungsausschusses gibt es auf europäischer Ebene keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen ein Verbot.
Die
EU-Kommission muss nun einen Beschluss fassen – und hat deutlich den politischen Willen bekundet, das Verbot durchzusetzen. Die kommenden zwei Jahre sollen genutzt werden, weitere Versuche auszuwerten und neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (
BDP) zeigt sich enttäuscht von der am Montag in Brüssel getroffenen Entscheidung. „Ein Verbot ließe die erfolgreichen Bemühungen der Wirtschaft, den Beizabrieb durch die Beizstellenzertifizierung und den Einsatz abdriftarmer Sägeräte drastisch zu minimieren, ebenso außer acht wie diverse Studien, die belegen, dass auch von Guttation, Nektar und Pollen keine nennenswerten Risiken für
Bienen ausgehen. Es entspräche daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.
Die Nichtanwendung von Neonikotinoiden würde erhebliche Konsequenzen für die europäische Landwirtschaft nach sich ziehen. Eine adäquate Pflanzenschutzmittelalternative ist in vielen Fällen nicht gegeben. Insbesondere der
Rapsanbau würde durch den Wegfall der neonikotinoiden Beizung erheblich geschwächt. Hier wären Flächenverluste zu erwarten, da kein entsprechender Auflaufschutz gegeben ist.
Dies wiederum würde zu höherem Importbedarf von Öl- und Eiweißträgern, dem Verlust von Unabhängigkeit für den deutschen Markt und einer Reduzierung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte führen, denen ein wichtiger Baustein in der
Fruchtfolge fehlt. Strukturelle Veränderungen der stark mittelständisch geprägten deutschen Rapszüchtung wären zu befürchten. (bdp)