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07.04.2011 | 13:15 | Sortenprüfung 

Neue Vereinbarung zur Sortenprüfung bei Getreide

Bonn/Jena - Die für die Landessortenversuche (LSV) der Bundesländer zuständigen Länderdienststellen und die Getreidezüchter im Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) haben eine neue Vereinbarung zur Prüfung von Getreidesorten in den LSV getroffen.

Sortenprüfung
Die Vereinbarung soll dazu beitragen, das neutrale Sortenprüfwesen für Getreide in Deutschland weiter zu entwickeln und abzusichern.

Gemäß der neuen Vereinbarung werden Sorten, die für die Landwirtschaft als beratungsrelevant angesehen werden, objektiv und kostenfrei im Interesse der Landwirtschaft in den LSV geprüft. Damit verbunden ist eine Harmonisierung der Aufnahme neuer Sorten in die Sortimente der LSV, indem in Zusammenarbeit mit dem Bundessortenamt (BSA) und der Sorten-Förderungsgesellschaft GmbH (SFG) eine transparente Datenauswertung der drei vorausgegangenen Wertprüfungen (dreijährige Prüfung des Landeskulturellen Wertes im Rahmen der Zulassungsprüfungen des BSA) für alle Verfahrensbeteiligten möglichst frühzeitig verfügbar gemacht wird.

Die Getreidezüchter haben sich bereit erklärt, für Sorten, die aufgrund ihres Antrages in die LSV kommen und sich im ersten Prüfjahr als nicht beratungsrelevant erwiesen haben, eine Prüfungsgebühr zu bezahlen. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass der Sortimentsumfang möglichst auf die beratungsrelevanten Sorten begrenzt bleibt.

Eine Sorte gilt als beratungsrelevant, wenn sie eine verbesserte Wertschöpfung für die Landwirte - auch nur in einzelnen Anbaugebieten - erwarten lässt bzw. in wesentlichen Kriterien deutlich besser ist als das aktuelle Beratungssortiment. Die für die Sortimentsbildung je Getreideart und Anbauregion wesentlichen Kriterien werden von den LSV-Organisationen bekannt gegeben.

Des Weiteren wurde vereinbart, dass die Ergebnisse der LSV einheitlich nach der "Hohenheimer Methode" (Auswertung aller Sortenversuche aus definierten Zielanbaugebieten und gegebenenfalls gewichtete Einbeziehung von Versuchsergebnissen ähnlicher Anbaugebiete) ausgewertet werden. Die Darstellung der LSV-Ergebnisse ist bundesweit möglichst einheitlich zu gestalten. Die Vereinbarung gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren und wird dann gemeinsam evaluiert. (bdp/vlk)
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