Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

02.03.2009 | 15:56 | Maisanbau 

Neue Vorschriften für die Maissaat 2009

Freising - Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft weist auf die Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11.02.2009 hin.

Maissaat 2009
(c) proplanta
Die "Mesurol-Beize" für Mais ist nach langem Warten jetzt wieder zugelassen. Im Übrigen gibt es aber Verschärfungen für den Maisanbau 2009.

Der Bund hat mit der neuen "Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut" umfassende Konsequenzen aus dem katastrophalen Bienensterben im letzten Jahr gezogen. Konkret sind für die bevorstehende Aussaat folgende Reglungen zu berücksichtigen.

• Maissaatgut, das mit "Poncho", "Poncho Pro", "Cruiser" oder "Faibel" gebeizt ist, darf nicht nach Deutschland eingeführt oder hier in Verkehr gebracht werden. So behandeltes Saatgut darf auch nicht ausgesät werden. Nach der Verordnung darf solches Saatgut an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgegeben werden. Über die Details gibt es bis jetzt aber keine Klarheit.

• Maissaatgut, das mit "Mesurol" gebeizt ist, darf nur nach Deutschland eingeführt oder hier in Verkehr gebracht werden, wenn der Abrieb des Beizmittels (an der Beizanlage gemessen) nicht mehr als 0,75 Gramm je 100.000 Korn beträgt.

• Mit "Mesurol" gebeiztes Maissaatgut darf nur ausgesät werden, wenn es dieser Vorschrift entspricht. Damit darf mit "Mesurol" gebeiztes Saatgut aus dem Vorjahr oder im letzten Jahr in der Hofbeize mit "Mesurol" behandeltes Maissaatgut in diesem Jahr aus Gründen der Vorsorge nicht mehr ausgesät werden. Nach der Verordnung darf Saatgut mit einem Abrieb über dem Grenzwert an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgegeben werden. Auch bei diesem Saatgut gibt es aber bis jetzt keine Klarheit über eine Rückgabe.

• Maissaatgut, das mit "Mesurol" gebeizt ist und den jetzt geltenden Vorschriften entspricht, darf nur mit einem pneumatischen Unterdruck-Sägerät ausgesät werden, wenn das verwendete Sägerät nach Umrüstung die Abluft auf oder in den Boden ableitet und so eine mindestens 90%ige Abdriftminderung des Abriebs erreicht.
Im Internet steht eine Liste von Gerätetypen, die diese Voraussetzung erfüllen: www.jki.bund.de >>> Pflanzenschutzgeräte >>> Kasten „Neu“ – Liste der abdriftmindernden Maissägeräte – Stand 30.01.2009 >.

• Maissägeräte, die mechanisch oder mit Überdruck arbeiten, können unverändert verwendet werden.

• Die bis jetzt weitverbreitete Hofbeizung von Mais mit Mesurol ist mit diesen strengen Vorgaben für die Aussaat des Maises nicht mehr erlaubt.

Für das Mittel "Mesurol flüssig" gibt es deshalb keine anderen zugelassenen Anwendungsmöglichkeiten. Auf die deshalb in den letzten Wochen oft gestellte Frage, was mit dem "Mesurol flüssig" zu tun sei, gibt es jetzt eine Antwort. Die Firma Bayer CropScience nimmt Altware zurück. Wer "Mesurol flüssig" vorrätig hat, soll sich umgehend mit seinem Handelspartner in Verbindung setzen.

Aus der Verordnung ist klar abzulesen, dass die Sätechnik in diesem Frühjahr die entscheidende Rolle spielt. Wer bis jetzt mit einem pneumatischen Unterdruck-Sägerät Mais gesät hat, muss umgehend dafür sorgen, dass sein Sägerät mit den entsprechenden Teilen zur Abdriftminderung aus der JKI-Liste nachgerüstet wird. Nur so ist sichergestellt, dass keine Umweltprobleme auftreten.


Wichtiger Hinweis:

Am 18. Februar 2009 wurde jetzt auch die Anwendung des Granulates "Force 1.5 G" gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer in Mais genehmigt. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für solche Flächen, die durch die zuständige Landesbehörde als Befallsgebiete ausgewiesen wurden. Die Genehmigung ist befristet auf 120 Tage und gilt vom 1. März bis 28. Juni 2009.

In den niederbayerischen Befallsgebieten wird den Betrieben, die in diesem Jahr Mais nach Mais anbauen, dringend empfohlen, das Granulat zu verwenden, weil sie dann keine weiteren Bekämpfungsmaßnahmen durchführen müssen. Die Ausbringung des Granulats muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste des JKI als Granulatstreuer eingetragen ist. Das Granulat ist vollständig in den Boden einzuarbeiten bzw. mit Erde zu bedecken.

http://bundesrecht.juris.de/maispflschmv/BJNR502300009.html (LfL)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für die Exirel-Anwendung in Hopfen

 Krankheitsbefall im Wintergetreide sehr heterogen

 Mais: Bodenherbizide vor dem Auflaufen oder im frühen Nachauflauf

 Zuckerrüben - Herbizidmaßnahmen stehen an

 Winterraps - Ungewöhnlich frühe Blüte

  Kommentierte Artikel

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Nachhaltiges Investieren lohnt sich

 Agrarstrukturwandel in Bayern schreitet voran

 Nutrias breiten sich in Mecklenburg-Vorpommern aus - Gefahr für Deiche