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31.10.2018 | 01:50 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Neues aus der Pflanzenschutzmittel-Zulassung

Karlsruhe - Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Fenamidon.

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
(c) proplanta
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für den Wirkstoff Fenamidon nicht zu erneuern.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft deshalb die Zulassung von Fenomenal zum 14. Februar 2019. Die Abverkaufsfrist endet am 14. August 2019, die Aufbrauchfrist am 14. November 2019. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Keine erneute Genehmigung für den Wirkstoff „Deiquat“



Die Kommission machte im Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. Oktober 2018 in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1532 bekannt, dass der Wirkstoff Deiquat nicht erneut genehmigt wird. Die Mitgliedstaaten widerrufen spätestens am 4. Mai 2019 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Deiquat als Wirkstoff enthalten (z.B. Reglone). Die Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel enden spätestens am 4. Februar 2020.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln



Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
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Pflanzenschutzmittel-Zulassung
(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 29.10.2018)
LTZ Augustenberg
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