Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Neuzulassung von Pflanzenschutzmitteln übermittelt, eine Zulassungserweiterung nach Art. 51 und die Verlängerung bestehender Zulassungen mitgeteilt. (c) proplanta
Das Mittel kann im Frühjahr mit 5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha im Vor- oder Nachauflauf gespritzt werden. Maximal ist eine Anwendung möglich. Die Wartezeit wurde über den Buchstaben „F“ festgelegt.
Achtung: Das Mittel wurde (wie Boxer) mit den neuen Anwendungsbestimmungen NT145, NT146, NT170 belegt und darf damit nicht auf drainierten Flächen zur Anwendung kommen!
PREV-AM (Wirkstoff: Orangenöl) ist neu zugelassen gegen die Weiße Fliegen in
Fruchtgemüse im Gewächshaus. Das Mittel kann bei Pflanzengröße bis 50cm mit 1 Liter/ha in 250 bis 500 Liter/ha Wasser, Pflanzengröße 50 bis 125 cm mit 1,5 Liter/ha in 375 bis 750 Liter/ha Wasser und Pflanzengröße über 125 cm mit 2 Liter/ha in 500 bis 1.000 Liter/ha Wasser gesprüht werden. In einem Abstand von mindestens 7 Tagen sind maximal drei Anwendungen möglich. Die Wartezeit wurde über den Buchstaben „F“ festgelegt.
Die Zulassung von
Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) wurde nach Artikel 51 erweitert. Das Mittel kann jetzt auch im folgenden Anwendungsgebiet zur Anwendung kommen:
- Gegen Kohlmottenschildlaus und Mehlige Kohlblattlaus mit 0,3 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha in Blattkohle (ausgenommen „Choy Sum“) im Freiland. Maximal sind im Abstand von 10 bis 14 Tagen 2 Anwendungen möglich. Die Wartezeit beträgt exakt 7 Tage.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Verlängerung der Zulassung folgender Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert:
- PHOSTOXIN WM u.a. (Aluminiumphosphid) bis zum 31.01.2017
- Previcur Energy (Fosetyl+Propamocarb) bis zum 30.04.2019
Hinweis: Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt.
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.10.2016)