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08.09.2006 | 07:07 | Pflanzenschutzmittel 

Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel im Handel: Meldepflicht für Einzelfälle in Vorbereitung

Bonn - In Deutschland sind nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel in größerem Umfang im Handel.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Im Rahmen der vorläufigen Ergebnisse des Pflanzenschutzkontrollprogramms 2005 wurden in circa 30 Prozent der mehr als 3 000 kontrollierten Handelsbetriebe nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel gefunden.

Die Bundesregierung geht davon aus, "dass diese Mittel teilweise auch in den Verkehr gelangt sind". Mengen ließen sich aber nicht abschätzen. Für das Jahr 2005 hatten die Länder einen Schwerpunkt bei speziellen Anwendungskontrollen im Bereich der Beerenobstkulturen vereinbart und festgestellt, dass in etwa 3 Prozent der kontrollierten Bestände nicht zugelassene Mittel verwendet worden waren. Bei etwa 11 Prozent der Kontrollen wurden Mittel eingesetzt, die zwar für andere Kulturen zugelassen sind, aber im Beerenobstanbau nicht eingesetzt werden dürfen.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hatte in den letzten Jahren auch auf Rückstände nicht zugelassener Mittel in anderen Kulturen, wie z. B. Feldsalat, Karotten und frischen Kräutern, hingewiesen. Endgültig darüber zu urteilen, ob solche Funde durch ungesetzliche Anwendung der Pestizide entstanden sind oder durch Verwehungen von anderen Kulturen, ist in solchen Fällen bisher schwierig. Grund: Anwender können in besonderen Fällen eine Einzelfallgenehmigung nach Paragraf 18 b des Pflanzenschutzgesetzes für den Einsatz eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzwirkstoffes in einer bestimmten Kultur beantragen.

Bisher gibt es aber keine Mitteilungspflicht der Länder über Art und Zahl der erteilten Einzelfallgenehmigungen. Eine solche Meldepflicht scheint allerdings bei den Fraktionen des Bundestages und der Bundesregierung inzwischen Konsens zu sein.

Um die Informationslücke möglichst noch vor einer Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes zu schließen, arbeitet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Ländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Zeit an einem geeigneten Meldeverfahren. Das würde einen deutlich besseren Überblick über die Ursache von Rückstandsfunden bei vergleichsweise übersichtlichem bürokratischem Aufwand bedeuten.

Quelle: aid
Ausgabe Nr. 36/06 06.09.2006
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