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21.09.2021 | 13:05 | Weingesetz 

Niedersächsischer Wein darf nicht als solcher gekennzeichnet werden

Burgdorf / Wedemark - Immer mehr Landwirte in Niedersachsen bauen Wein an - dürfen ihn aber nicht als niedersächsisch kennzeichnen.

Weinbau in Niedersachsen
Niedersächsisches Weinbaugebiet «noch in weiter Ferne» (c) proplanta
Das Weingesetz sieht ein niedersächsisches Landweingebiet nicht vor, der Wein darf also nicht regional gekennzeichnet sein, sondern nur als deutscher Wein.

Der niedersächsische Weinbauverband müsse um die Ausweisung des Landes als Weinbaugebiet kämpfen, forderte Landwirt Helmut Bäßmann, der in Meitze, einem Ortsteil von Wedemark bei Hannover, auf knapp zwei Hektar Fläche Wein anbaut. «Der Verband muss Gas geben, aber es ist nichts passiert.» Verbandschef Jan Brinkmann sieht ein niedersächsisches Weinbaugebiet «noch in weiter Ferne».

Zunehmend besinnen sich Landwirte im Norden angesichts des Klimawandels und Extremwetters, Trockenheit oder Überschwemmungen auf die Reben. Matthias Färber, Agrarwissenschaftler, gelernte Winzer und Vertriebsleiter eines Energieunternehmens, der zusammen mit dem Landwirt Gerald Meller in Burgdorf bei Hannover Wein anbaut, erklärt: Die Klimazone für Weinanbau in Deutschland habe sich in den vergangenen 30 Jahren um 400 Kilometer nach Norden bewegt - die Bedingungen für Weinbau im Norden seien daher «durchaus realistisch».

Laut Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt es landesweit 38 Bewilligungen für professionellen Weinanbau, die genehmigte Rebfläche wuchs seit 2016 auf rund 32 Hektar. Das norddeutsche Flächenland erhielt am 27. September 2016 erstmals Weinbaurechte, die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung genehmigte zehn Antragstellern damals rund 7,6 Hektar für Rebpflanzungen. Bis dahin gingen diese Weinbaurechte überwiegend nach Süddeutschland.
dpa
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