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20.01.2019 | 12:15 | Landesdüngeverordnung 

Nordrhein-Westfalen verschärft Vorgaben zur Düngung

Düsseldorf - Landwirte in Nordrhein-Westfalen müssen sich bei der Düngung auf weitere Einschränkungen einstellen.

Landesdüngeverordnung
(c) proplanta
Die Düsseldorfer Landesregierung billigte am Dienstag den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung, die noch in diesem Monat in Kraft treten soll. Dem Agrarressort zufolge dient diese als Ergänzung zu der seit Juni 2017 bundesweit geltenden Düngeverordnung und legt in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit einer hohen Belastung des Grundwassers durch Nitrateinträge zusätzliche Anforderungen fest. Dazu gehören im Einzelnen eine Verpflichtung zur Analyse des Nährstoffgehalts eigener Wirtschaftsdünger, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist, sowie die Pflicht zur Einarbeitung ausgebrachter Gülle oder Gärreste innerhalb von einer statt vier Stunden.

Künftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser betonte im Anschluss an die Kabinettsitzung, dass die seit Juni 2017 geltende Düngeverordnung des Bundes zwar erste Wirkungen zeige, jedoch weitere Schritte erfolgen müssten, um die teils weiterhin zu hohen Nitratwerte des Grundwassers zu reduzieren.

Die Bagatellgrenze, ab der ein Betrieb seine Nährstoffbilanz und seine Düngebedarfsermittlung schriftlich dokumentieren müsse, sei für bestimmte Betriebe, die ausschließlich in nicht belasteten Gebieten wirtschafteten, ausgeweitet worden.

Düngebelastung minimieren

Die CDU-Politikerin gestand ein, dass die neuen Regelungen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen stellten. Diese seien aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung zu minimieren. „Es ist klar, dass wir alleine mit der Düngeverordnung und der jetzt erlassenen Landesverordnung die Ziele des Gewässerschutzes nicht erreichen können“, erklärte die Ministerin. Daher lege die Landesregierung neben einer Verschärfung des Verordnungsrechts ihren Fokus auf kooperative Ansätze, etwa bei der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten.

Auch durch einen gewässerschonenden Zwischenfruchtanbau und den Einsatz moderner Ausbringungstechnik, zum Beispiel durch eine gezielte Einarbeitung der Gülle in den Boden, könne der Verlust von Ammoniak deutlich gemindert und Mineraldünger eingespart werden. Zudem trügen eine geeignete Lagerung von Wirtschaftsdünger und eine möglichst effiziente Fütterung dazu bei, Nährstoffverluste in die Umwelt zu vermeiden.

In Nährstoffkreisläufen denken

Heinen-Esser betonte außerdem, dass noch stärker als bisher in Nährstoffkreisläufen gedacht werden müsse, um Gülle, Mist und Ernterückstände umweltverträglich und zugleich wirtschaftlich zu nutzen. Durch eine verbesserte Aufbereitung anfallender Gülle könne diese besser verteilt und gezielter eingesetzt werden. Auf diese Weise könnten Nährstoffkreisläufe auch überregional geschlossen und effiziente Ressourcennutzung mit weniger Umweltbelastung verbunden werden, erklärte die Ministerin.

Ziel muss es aus ihrer Sicht sein, Wirtschaftsdünger im Idealfall direkt vor Ort zu verwerten oder ihn speicher- und transportfähig zu machen, um ihn leichter dorthin bringen zu können, wo Böden ihn benötigten.

Heinen-Esser zufolge entsteht derzeit in Velen eine der modernsten Aufbereitungsanlagen ihrer Art in Europa. Dort werde Gülle in feste und flüssige Bestandteile getrennt und zu handelsfähigen Düngemitteln aufbereitet. Dadurch werde diese geruchsneutral, sei leichter zu transportieren und besser zu dosieren.
dpa
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