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30.03.2023 | 11:24 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Notfallzulassung für Exirel im Hopfenanbau

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel (mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole) im Rahmen der Zulassung für Notfallsituationen zugelassen.

Hopfenanbau
(c) proplanta
Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Liebstöckelrüssler in Hopfen.

Die Zulassung von Exirel wird für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 15. Mai 2023 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Exirel-Menge ist auf 1.500 Liter begrenzt und damit ausreichend für etwa 2.000 ha.

Angaben zur sachgerechten Anwendung

Exirel darf nach Warndienstaufruf, auf Flächen mit Starkbefall als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungszeitraum der Kultur zwischen BBCH 11 bis BBCH 19 gegossen werden gegen die Imago des Liebstöckelrüsslers im Hopfenbau.

Aufwandmenge und Wartezeit

Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml pro Stock in 0,25 l Wasser pro Stock. Als maximaler Mittelaufwand gelten 750 ml/ha (2.000 Stöcke/ha). Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 28.03.2023)
LTZ Augustenberg
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