Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

08.07.2019 | 04:58 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Notfallzulassung für ökologischen Kartoffelanbau

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat NeemAzal-T/S mit den Wirkstoffen Azadirachtin und Azadirachtin A zugelassen.

Kartoffelanbau
(c) proplanta
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Kartoffeln gegen Kartoffelkäfer beschränkt. Die Bekämpfung ist nur für Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen im ökologischen Landbau vorgesehen.

Die Zulassung von NeemAzal-T/S wird für die Zeit 5. Juli 2019 bis zum 1. November 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf bundesweit 5.000 Liter ausreichend für ca. 1.000 ha begrenzt.

Angaben zur sachgerechten Anwendung



Das Mittel darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im ökologischen Freilandlandbau von Kartoffeln zur Bekämpfung von L1 bis L3-Kartoffelkäferlarven gespritzt werden.

Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen beschränkt. Der Behandlungsabstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen.

Aufwandmenge und Wartezeit



Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 2,5 Liter/ha. Die Wartezeit wurde auf 4 Tage festgelegt.

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.

Für die mit "*" bekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. 50% - 5m, 75% - *; 90% - *

Vorsicht: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht erlaubt.

Hinweis: Sämtliche Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.07.2019)
ltz augustenberg
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Ackerbau: Kälteeinbruch stoppt Vegetationssprint

 Mechanische Unkrautbekämpfung in Mais

 Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerung Fungizid Infinito

 Wachstumsregler in Wintergerste so bald wie möglich

 Entwicklung von Mais sehr zögerlich

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken