Die Zulassung ist ausschließlich begrenzt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Steinobst zur Bekämpfung der
- Maulbeerschildlaus (
Pseudaulacaspis pentagona)
- Rote Austernschildlaus (
Epidiaspis leperii)
- San José-Schildlaus (
Quadraspidiotus perniciosus)
- Gemeine Napfschildlaus (
Parthelocanium corni)
- Kleine Runde Schalenschildlaus (
Sphaerolecanium prunastri)
Die Zulassung von
Movento SC 100 wird für die Zeit 10. Mai 2019 bis zum 7. September 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6750 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von rund 1500 ha bei 2 Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Freilandanbau von Steinobst nach der Blüte und nach Warndienstaufruf bei voller Belaubung ab BBCH 69 der Kultur gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen beschränkt. Der Behandlungsabstand zwischen beiden Behandlungen muss mindestens 14 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,75 Liter/ha und je m Kronenlänge (maximal 2,25 Liter/ha) in maximal 500 Liter Wasser/ha je m Kronenlänge. Die Wartezeit beträgt exakt 21 Tage.
Hinweis: Sämtliche Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.05.2019)