Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen
Rapsglanzkäfer in Raps für den ökologischen Anbau beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 8. März 2021 bis zum 5. Juli 2021 ausgesprochen. Damit ist die jeweilige Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Surround-Menge wird auf 26 Tonnen begrenzt und ist damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 520 ha Raps im ökologischen Anbau bei durchschnittlich zwei Behandlungen.
Angaben zur sachgerechten AnwendungDas Mittel darf nach Warndienstaufruf nur zur Befallsminderung
Freiland gegen Adulte Rapsglanzkäfer im Entwicklungszeitraum der Kultur zwischen BBCH 51 bis BBCH 60, gespritzt werden. Bei nachfolgender Abwaschung durch Regen Belag erneuern. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und WartezeitDer Mittelaufwand beträgt 25 kg/ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha. Es ist zwingend ein Netzmittel beizufügen. Die Wartezeit wurde mit „F“ festgesetzt und ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.03.2021)