Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Auflaufkrankheiten, Falscher
Mehltau (Frühbefall) in
Winterraps beschränkt.
Die Zulassung von Vibrance OSR wird für die Zeit vom 1. Juni 2022 bis zum 28. September 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf insgesamt auf 3.500 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend um gebeiztes Saatgut auf einer Fläche von 200.000 ha auszusäen. Diese Menge schließt die Verwendung von überlagertem Saatgut aus dem Jahr 2021 mit ein.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / AnwendungsbereichDas Ausbringen von Vibrance OSR darf vor der Saat im Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 zur Saatgutbehandlung von Winterraps in Räumen zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten, Falscher Mehltau zur anschließenden Aussaat im
Freiland eingesetzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und WartezeitDie Aufwandmenge wurde festgelegt auf 25 ml/Einheit Saatgut (eine Einheit Saatgut entspricht einer Saatgutmenge von 1.000.000 Korn). Der Hektaraufwand darf - bei entsprechend 700.000 Korn pro Hektar - max. 17,5 ml/ha betragen. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.04.2022)