03.03.2006 | 12:10 | Düngeverordnung
Novelierte DüngeverordnungSeit dem 14. Januar 2006 ist die Novelle der Düngeverordnung in Kraft. Sie bringt zahlreiche Neuerungen für die Landwirtschaft, z.B. Abstandsregelungen zur Vermeidung eines Eintrags von Düngemitteln in Oberflächengewässer. |
(c) proplanta Einige Punkte bedürfen jedoch noch einer näheren Klärung, sobald diese erfolgt ist, wird die Landwirtschaftskammer Niedersachsen darüber informieren.
Wichtige Neuregelungen im Überblick
- Keine Düngung mit N- und P-haltigen Düngemitteln auf über- schwemmten, wassergesättigten, durchgängig höher als mit 5 cm Schnee bedeckten oder gefrorenen Böden, die im Verlauf des Tages nicht oberflächlich auftauen.
- Direkten Eintrag von Düngemitteln bzw. Abschwemmen in Oberflächengewässer vermeiden.
- Den Düngebedarf für Phosphat und Stickstoff sachgerecht ermitteln.
- Gesamt-N-Gehalte, Ammonium-N-Gehalte und Phosphatgehalte vor der Aufbringung organischer Düngemittel ermitteln, d.h. insbesondere auch von Gülle und Stallmist.
Mehr Infos
Düngeverordnung (PDF 64kb)
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