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02.07.2009 | 17:21 | Weinbau 

Patentamt: Löss ist keine Marke

Bad Kreuznach - Als wichtigen und möglicherweise entscheidenden Etappensieg im Bemühen um eine freie, für alle Weinvermarkter nutzbare Verwendung allgemeiner Terroirbegriffe be­trachtet die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die jüngste Entscheidung des Deut­schen Marken- und Patentamtes in diesem Bereich.

Patentamt: Löss ist keine Marke
(c) proplanta
Mit Beschluss der Markenabteilung wurde die Löschung der sogenannten Wortmarke "Löss" vollzogen. "Löss" gilt damit nicht länger als geschützter Markenname und ist nunmehr als Terroirbezeichnung auf Weinetiket­ten allgemein verfügbar. Kammerpräsident Norbert Schindler MdB hatte die Löschung bean­tragt.

Er hatte vorgetragen, "Löss" sei als Marke entgegen der Bestimmungen des Markengeset­zes eingetragen worden. "Löss" sei die Bezeichnung für eine Bodenart, die mitentscheidend sei für den Charakter des auf diesem Boden angebauten Weins. Mit der Bezeichnung "Löss" auf dem Etikett werde somit ein typisches Merkmal dieses Weins im Unterschied zu anderen beschrieben. Im Löschungsbeschluss stellt das Patentamt jetzt das Interesse der Allgemein­heit und der Winzer an der freien Verwendung des Wortes fest. Dessen Ver­wendung in Weinbe­schreibungen zeige den unmittelbaren Bezug der Ware Wein zur Be­zeichnung Löss. Ein markenrechtlicher Schutz des Begriffes exklusiv zugunsten eines Erzeugers wird des­halb als unzulässig erachtet. Das damit verbundene Eintra­gungshindernis habe bereits zum Zeit­punkt der Eintragung vorgelegen.

Die Kammer betrachtet die Entscheidung zur Bezeichnung "Löss" als Präzedenzfall, an dem sich die Entscheidungen über die Löschung vergleichbarer Terroirbegriffe orientieren wer­den. (lwk rlp)
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